Gemeinde Blankenheim

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Meldebescheinigungen, -registerauskünfte

Meldebescheinigungen

Bei Ihrer Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung erhalten Sie im Bürgerbüro einmalig eine kostenfreie Meldebestätigung. Darüber hinaus können Sie eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung erhalten. Wenn neben den reinen Meldedaten weitere Angaben bestätigt werden müssen, stellen wir Ihnen eine erweiterte Meldebescheinigung aus.

Hinweise

  • Die Meldebescheinigung dient gegenüber Dritten als Nachweis über Ihre bestehende Anmeldung in einer aktuellen Wohnung. Sie kann für behördliche und private Zwecke verwendet werden.
  • Aus der einfachen Meldebescheinigung geht hervor, wer, wo gemeldet ist. Einzelheiten, wie zum Beispiel der Familienstand oder frühere Anschriften, werden in einer einfachen Meldebescheinigung nicht aufgeführt.
  • Eine erweiterte Meldebescheinigung/ Aufenthaltsbescheinigung enthält im Gegensatz zur einfachen Meldebescheinigung zusätzliche Angaben, beispielsweise über Familienstand, Staatsangehörigkeit und frühere Anschriften. Sie kann zum Beispiel für eine Eheschließung oder Verpartnerung benötigt werden. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.

Notwendige Unterlagen

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Sie können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Diese muss

  • eine Vollmacht,
  • ein Ausweisdokument der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgeber
  • sowie ihren eigenen Ausweis
    vorlegen.

Gebühr

  • 9,00 €

Melderegisterauskünfte

Hinweis

  • Melderegisterauskünfte können auf Antrag nur schriftlich oder bei persönlichem Erscheinen erteilt werden.

Gebühren für Einzelauskünfte

  • 11,00 € bis 25,00 €

 

Nur nach vorheriger Terminvereinbarung!

Weitere Informationen