Gemeinde Blankenheim

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Aufgaben im Wahlraum (Urnenwahl)

Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen für Ihre Aufgaben als Wahlhelfer im Wahlraum. Mit den ausklappbaren Kacheln haben Sie schnell Zugriff auf nützliche Hinweise, die Ihnen helfen, Ihr Wissen zu überprüfen.

 


Einrichtung des Wahlraums

Welche Dokumente müssen dem Gesetz nach gut sichtbar im Wahlraum angebracht werden?

  • Die Wahlbekanntmachung und Strafbestimmungen
  • Ein Musterstimmzettel
  • Hinweisschilder und Wegweiser

Welche Unterlagen müssen Ihnen als Wahlvorstand am Wahlmorgen vorliegen?

  • Das Wählerverzeichnis
  • Die Stimmzettel
  • Die Wahlniederschrift
  • Das Schnellmeldeformular

Ihr Wahlraum wird in einem Gemeindezentrum eingerichtet. An der Wand befinden sich zahlreiche religiöse Symbole. Dürfen Sie diese entfernen oder verhüllen?

  • Nein, man darf religiöse Symbole, Texte, Bilder oder dergleichen nicht verhüllen oder gar entfernen.

Ihr Wahlraum befindet sich im Erdgeschoss und hat eine lange Fensterfront, von der aus Spaziergänger von außen in den Wahlraum blicken können. Wo stellen Sie die Wahlkabinen am besten hin?

  • Die Wahlkabinen müssen so aufgestellt werden, dass der Wähler unbeobachtet seine Stimme abgeben kann.
  • Die Wahlkabinen könnten auf der innenliegenden Seite des Raumes aufgestellt werden, sodass der Bürger mit dem Rücken zur innenliegenden Wand steht. Sie als Wahlvorstand sitzen dann vor der Fensterfront.

Worauf müssen Sie bei der Einrichtung des Wahlraums grundsätzlich achten?

  • Ich beachte, dass keine Überwachungskameras im Wahlraum angebracht sind (beispielsweise in Sparkassen).      
  • Ich achte darauf, dass der Wähler seine Stimme unbeobachtet abgeben kann.

Wer ist gesetzlich für die Einrichtung des Wahlraumes verantwortlich?

  • Der Wahlvorstand

Welches Mobiliar sollte sich unbedingt vor Ort für die Einrichtung des Wahlraumes befinden?

  • Eine ausreichende Anzahl an Tischen und Stühlen für den Wahlvorstand.

Ihr Wahlraum befindet sich in einer Tanzschule und hat eine Wand komplett verspiegelt. Wo stellen Sie die Wahlkabinen am besten hin?

  • Es spricht nichts dagegen, diese vor die Spiegelwand zu stellen, wenn ich die Möglichkeit habe, die Spiegel mit Tüchern oder ähnlichem abzudecken.          
  • Die Wahlkabinen müssen so aufgebaut werden, dass eine geheime Wahl möglich ist. Notfalls wird nur eine Kabine aufgebaut, wenn es die Räumlichkeit nicht anders zulässt. Wahlberechtigte Eltern möchten gerne Fotos vom Wahlraum für den Politikunterricht Ihres Sohnes machen. Ist das erlaubt?
  • Nein, solange noch andere Wähler im Raum sind und diese nicht ihr Einverständnis gegeben haben.
  • Ja, wenn nur die Räumlichkeit fotografiert wird und keine im Wahlraum anwesende Person.
  • Ja, wenn die Erlaubnis des Wahlvorstandes und der anwesenden Personen im Wahlraum eingeholt wurde.

Ein Wähler legt nach seiner Stimmabgabe Flyer für seine Lieblingspartei aus. Wie reagieren Sie darauf?

  • Ich weise darauf hin, dass dies nicht erlaubt ist und bitte den Wähler, die Flyer wieder mitzunehmen.
  • Sofern sich der Wähler weigert, die Flyer mitzunehmen, vernichte ich die Flyer beziehungsweise nehme diese in Verwahrung.

Ihr Wahlraum befindet sich in einem Klassenzimmer, in dem die Schüler im Unterricht die Parteien und Kandidaten besprochen und auf Postern dargestellt haben. Die selbst gestalteten Plakate befinden sich an den Wänden. Was tun Sie?

  • Ich nehme alle Plakate ab und hänge sie am Abend nach der Ergebnisermittlung und dem Verpacken der Wahlunterlagen wieder an ihren alten Platz.

Ist der Wahlvorstand frei in der Entscheidung, wie er den Wahlraum einrichtet?

  • Nein, er muss sich bei der Einrichtung des Wahlraums an die gesetzlichen Vorgaben halten.

Ihr Wahlraum ist als "barrierefrei" ausgezeichnet. Welche Auswirkungen hat dies auf die Einrichtung des Wahlraumes?

  • Dieser Umstand wirkt sich nicht auf die Anordnung der Wahlkabinen, Tische und Stühle und somit auch nicht auf die Abfolge der Stimmabgabe aus. Die Einrichtung erfolgt wie bei einem nicht barrierefreien Wahlraum.
  • Keine, ich mache mir jedoch selbst ein Bild davon und vergewissere mich, ob die Barrierefreiheit gegeben ist.  (Ich schaue beispielsweise nach, ob ausreichend Platz für einen Rollstuhl hinter den Wahlkabinen ist und der Zugang ungehindert möglich ist.)         
  • Keine, ich muss aber damit rechnen, dass vermehrt Wähler mit einer körperlichen Beeinträchtigung aus anderen - nicht barrierefreien - Wahlräumen meinen Wahlraum aufsuchen. Diese müssen dann aber einen für meinen Wahlkreis gültigen Wahlschein vorlegen, nur damit ist dann eine Stimmabgabe möglich.

 

 

 


Wahlvorstand

Was hat der Wahlvorsteher bis zum Wahlbeginn um 8 Uhr am Sonntagmorgen zunächst zu tun?

  • Er verpflichtet die Mitglieder des Wahlvorstandes zur unparteiischen Wahrnehmung des Amtes und zur Verschwiegenheit.
  • Er überprüft, ob die Wahlurne tatsächlich leer ist, verschließt diese anschließend mit dem Schloss und verwahrt den Schlüssel oder er versiegelt die Wahlurne.
  • Er entfernt jedes, auf eine politische Überzeugung hinweisendes, Symbol oder Zeichen aus dem Wahlraum.            
  • Er verteilt die anfallenden Aufgaben auf die einzelnen Beisitzer, regelt die Stellvertretung für die Schriftführung sowie die Anwesenheitszeiten während der Wahlhandlung.

Was sind die Aufgaben der Beisitzer?

  • Ausgabe der Stimmzettel.
  • Beobachtung der Wahlkabinen und Wahlurne.          
  • Sortierung und Zählung der Stimmzettel nach Ende der Wahlzeit.
  • Anweisungen des Wahlvorstehers befolgen.
  • Regelung des Zutritts zum Wahlraum bei hohem Wähleraufkommen.

Was sind die Aufgaben des Schriftführers?

  • Vermerk der Stimmabgabe
  • Aufbewahrung der entgegengenommenen Wahlscheine
  • Zählung der Stimmabgabevermerke
  • Anfertigung der Schnellmeldung
  • Anfertigung der Wahlniederschrift

Was ist zu tun, wenn einzelne Mitglieder des Wahlvorstandes am Wahltag um 7.30 Uhr nicht erschienen sind?

  • Schnellstmöglicher Anruf beim Wahlamt, um Ersatzpersonen anzufordern.
  • Wenn keine Ersatzpersonen gestellt werden, können auch Beisitzer aus dem Kreise der Wahlberechtigten berufen werden.
  • Ich versuche, das fehlende Mitglied telefonisch zu kontaktieren.

Wie verhalten Sie sich, wenn sich zwei Personen in einer Wahlkabine befinden?

  • Ich weise darauf hin, dass die Wahlkabine nur von einem Wähler genutzt werden kann.
  • Falls der betroffene Wähler Hilfe benötigt, kann die zweite Person Hilfestellung leisten. Dies wurde mir vom Wähler vor der Stimmabgabe mitgeteilt

Es ist Sonntagabend, 18 Uhr. Es befinden sich noch Personen im Wahlraum. Wie verhalten Sie sich?

  • Ich sperre vorübergehend den Eintritt zum Wahlraum und lasse alle anwesenden Wähler ihre Stimme abgeben. Danach wird der Zutritt zum Wahlraum wieder freigegeben, die Öffentlichkeit wird wiederhergestellt.
  • Nach 18 Uhr dürfen keine weiteren Wähler den Wahlraum zur Stimmabgabe betreten. Ich sperre den Zutritt daher bis zum Beginn der Stimmenauszählung.
  • Noch anwesende Wahlberechtigte dürfen ihre Stimme abgeben.

Was zählt zu den wichtigsten Aufgaben des Wahlvorstandes?

  • Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk.
  • Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl.

Merkmale eines Wahlvorstandes

  • Er besteht aus dem Wahlvorsteher und Schriftführer sowie ihren Stellvertretern und weiteren zwei bis vier Beisitzern.
  • Alle Mitglieder des Wahlvorstandes sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
  • Die Mitglieder üben ihr Amt unparteiisch aus.

Wie müssen die Beschlüsse des Wahlvorstandes gefasst werden?

  • Mit einfacher Mehrheit.
  • Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Wahlvorstehers maßgeblich.

Muss während der Wahlzeit von 8 bis 18 Uhr der gesamte Wahlvorstand am Wahlsonntag durchgängig im Wahlraum anwesend sein?

  • Nein. Der Wahlvorstand kann sich die Anwesenheiten der einzelnen Mitglieder so einteilen, dass mindestens drei Mitglieder anwesend sind (darunter der Wahlvorsteher und der Schriftführer oder ihre Stellvertreter).

Jemand kommt mit einem roten Wahlbrief einer anderen Person in den Wahlraum. Wie reagieren Sie?

  • Ich lehne die Annahme des Wahlbriefes ab und verweise die Person an das Wahlamt. Dort kann der Wahlbrief bis 18 Uhr abgegeben werden.

 


Stimmabgabe

Ein Wähler kommt mit einer Wahlbenachrichtigung in den Wahlraum und möchte wählen. Was müssen Sie als Erstes tun?

  • Ich schaue mir die Wahlbenachrichtigung an und prüfe, ob der Wähler im richtigen Wahlraum ist. Ist dies der Fall, händige ich ihm einem Stimmzettel aus und der Wähler begibt sich anschließend in die Wahlkabine zur Kennzeichnung des Stimmzettels. Die Wahlberechtigung wird vom Schriftführer anhand des Wählerverzeichnisses erst vor der Freigabe der Urne geprüft.

Der Wähler hat seinen Stimmzettel gekennzeichnet und kommt wieder an den Tisch des Wahlvorstandes. Was müssen Sie jetzt tun?

  • Nachdem der Wähler den Stimmzettel gekennzeichnet und gefaltet hat, wirft er ihn in die Wahlurne und der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe neben dem Namen des Wählers im Wählerverzeichnis.

Ein Wähler kommt ohne Wahlbenachrichtigung in den Wahlraum und möchte wählen. Was müssen Sie tun?

  • Ich überprüfe, nachdem der Wähler den Stimmzettel gekennzeichnet hat, die Identität anhand eines amtlichen Ausweispapieres und kontrolliere anhand der Adresse, ob die Person im Wählerverzeichnis steht und kein Sperrvermerk (bspw. "W" (= ausgestellter Wahlschein)) eingedruckt ist. Wenn das der Fall ist, wird die Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels freigegeben.
  • Der Wähler erhält zunächst einen Stimmzettel und kennzeichnet diesen in der Wahlkabine. Die Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses erfolgt durch den Schriftführer erst vor der Freigabe der Wahlurne. Dazu ist es erforderlich, dass der Wähler sich mit einem amtlichen Ausweispapier ausweisen kann. Stimmen die Angaben des Wählers mit dem Wählerverzeichnis überein und ist kein Sperr- oder Stimmabgabevermerk bei der Person eingetragen, so wird die Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels freigegeben.

Ein Wähler kommt ohne Wahlbenachrichtigung in den Wahlraum. Sie können ihn nach Identitätsprüfung nicht im Wählerverzeichnis finden. Was müssen Sie tun?

  • Ich prüfe, ob er eventuell am Ende des Wählerverzeichnisses als Neuaufnahme aufgeführt ist. Wenn das der Fall ist, händige ich dem Wähler einen Stimmzettel aus.
  • Ich prüfe, ob er eventuell am Ende des Wählerverzeichnisses als Neuaufnahme aufgeführt ist. Wenn das nicht der Fall ist, rufe ich das Wahlamt an und lasse klären, ob und ggf. wo die Person wählen kann.

Welche der folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Wahlschein zur Stimmabgabe in Ihrem Wahlbezirk gültig ist?

  • Die Wahlscheinnummer des vorgelegten Wahlscheins steht nicht auf der Liste der für ungültig erklärten Wahlscheine (Negativliste).
  • Der Wahlschein muss von einem Mitarbeiter des Wahlamtes unterschrieben (auch maschinell) und mit dem Dienstsiegel der Wahlbehörde versehen sein.
  • Der Wahlschein ist für das Gemeindegebiet Blankenheim ausgestellt und gültig.

Ein Wähler kommt mit seinen Briefwahlunterlagen in den Wahlraum und will dort wählen. Was ist zu tun?

  • Ich lasse mir den Wahlschein aushändigen und prüfe, ob dieser für das Gemeindegebiet Blankenheim gültig ist. Ist die Wahlscheinnummer zudem nicht im Verzeichnis der für ungültig erklärten Wahlscheine aufgeführt und war der Abgleich der Daten mit einem amtlichen Ausweisdokument der vor mir stehenden Person erfolgreich, gebe ich dem Wähler einen neuen Stimmzettel und lasse ihn wählen. Die übrigen Briefwahlunterlagen sind (vom Wähler) zu vernichten.

Darf vor 8:00 Uhr oder nach 18:00 Uhr noch gewählt werden?

  • Nein, die Wahl ist nur während der Wahlzeit von 8:00 – 18:00 Uhr möglich.

Es erscheint ein Wähler, bei dem im Wählerverzeichnis in der Spalte "Wahlberechtigung" ein "W" (=ausgestellter Wahlschein) eingetragen ist. Er möchte wählen, obwohl er keinen Wahlschein dabei hat. Was ist zu tun?

  • Ohne Vorlage eines gültigen Wahlscheins darf der Wähler nicht wählen. Er könnte bereits per Brief gewählt haben.
  • Ich nehme Kontakt zum Wahlamt auf, um zu klären, ob die Briefwahlunterlagen des Wählers wegen Nichtzustellung zum Wahlamt zurückgegangen sind und die Ausführung der Wahl somit noch im Wahlamt möglich ist.

Ein Wähler hat seinen Stimmzettel versehentlich falsch gekennzeichnet oder unbrauchbar gemacht. Was mache ich mit diesem Stimmzettel?

  • Ich bitte den Wähler, den Stimmzettel in meinem Beisein zu vernichten und händige ihm einen neuen Stimmzettel aus.

In einzelnen Wahlbezirken der Stadt muss zu bestimmten Uhrzeiten die Zahl der Wähler dem Wahlamt telefonisch gemeldet werden. Welche Zahlen sind durchzugeben?

  • Die Gesamtzahl der Wähler, die bis zu diesem Zeitpunkt ihre Stimme abgegeben haben.

Eine Wählerin betritt mit Kopftuch und verhülltem Gesicht den Wahlraum. Was tun Sie?

  • Sollte die Wählerin die Gesichtsverhüllung nicht abnehmen wollen und eine zweifelsfreie Identifizierung nicht möglich sein, muss ich die Wählerin von der Wahl zurückweisen.  
  • Ich bitte die Wählerin die Gesichtsverhüllung abzulegen um sich auszuweisen und die zweifelsfreie Identität festzustellen.

 


Ende der Walhandlung

Die Wahlzeit dauert bis 18 Uhr. Was ist um 18 Uhr zu tun?

  • Der Wahlvorsteher gibt bekannt, dass die Wahlzeit abgelaufen ist. Der Zutritt zum Wahlraum wird solange gesperrt, bis die noch im Wahlraum anwesenden Wähler ihre Stimme abgegeben haben. Danach erklärt der Wahlvorsteher die Wahlhandlung für geschlossen und gibt den Wahlraum wieder für die Öffentlichkeit frei.

Womit befasst sich der Wahlvorstand nach 18 Uhr?

  • Der Wahlvorstand ermittelt jetzt ohne Unterbrechung das Wahlergebnis, das heißt jetzt beginnt die Auszählung.

 


Stimmauszählung

Wann darf mit der Auszählung der Stimmen begonnen werden?

  • Nach dem Ende der Wahlzeit um 18 Uhr (im Wahlraum befindliche Wähler dürfen noch ihre Stimme abgeben).

Wie viele Mitglieder des Wahlvorstandes müssen bei der Stimmenauszählung und Ergebnisermittlung nach 18 Uhr anwesend sein, damit der Wahlvorstand beschlussfähig ist?

  • Mindestens fünf Mitglieder, darunter der Wahlvorsteher und der Schriftführer oder ihre Stellvertreter. Um die Zahl der Wählerinnen und Wähler festzustellen, wird gezählt:
  • Die Zahl der Stimmzettel aus der Wahlurne, die Zahl der Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis und die Zahl der eingenommenen Wahlscheine.

Sie stellen fest, dass die Summe der Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis und die Zahl der eingenommenen Wahlscheine nicht mit der ermittelten Anzahl an Stimmzetteln aus der Wahlurne übereinstimmt. Was bedeutet das für Ihr weiteres Vorgehen?

  • Die Zählung ist einmal zu wiederholen. Bleibt es bei Differenzen, ist dies in der Niederschrift zu erläutern. Maßgeblich für die Ergebnisermittlung ist immer die Anzahl an Stimmzetteln.

Wie werden die Stimmzettel für die Auszählung zunächst sortiert?

  • Die Stimmzettel werden zunächst auf die drei Stapel A, B und C aufgeteilt.
  • Die zweifelsfrei gültigen Stimmzettel werden dem Stapel A zusortiert und können schon nach den Wahlvorschlägen, denen die Stimme zugefallen ist, getrennt werden. Die zweifelsfrei ungültigen/ungekennzeichneten Stimmzetteln werden dem Stapel B zugeordnet. Der Stapel C beinhaltet Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben und über die der Wahlvorstand nochmal gesondert Beschluss fassen muss. Die drei Stapel werden jeweils separat ausgezählt, in das Vorschreibblatt und anschließend in die Niederschrift eingetragen.

Sie öffnen nach 18 Uhr die Wahlurne. Darin befindet sich ein roter Wahlbrief. Was ist zu veranlassen?

  • Sie nehmen den verschlossenen roten Wahlbrief als Anlage zur Niederschrift und weisen auf diesen Umstand hin.

Sie haben bereits wiederholt alle Stimmen ausgezählt, gelangen aber zu keinem plausiblen Ergebnis. Sie wissen nicht, woran das liegen könnte. Was tun Sie?

  • Ich nehme unverzüglich Kontakt mit dem Wahlamt auf. Von dort werden erfahrene Dienstkräfte entsandt, die bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses behilflich sind.

Was geschieht mit den nicht benutzten Stimmzetteln?

  • Die nicht benutzten Stimmzettel werden in den Wahlkoffer gelegt.

Welche Zahlen werden in das Schnellmeldeformular eingetragen und telefonisch durchgegeben?

  • Die Zahlen der Spalte Insgesamt
  • Die Zahl der Wähler

Was geschieht, wenn das vorläufige Wahlergebnis durch den Wahlvorstand ermittelt wurde?

  • Der Wahlvorsteher gibt das Wahlergebnis im Wahlraum mündlich bekannt.

 


Niederschrift (Urnenwahl)

Zu welchem Zeitpunkt kann der Schriftführer Eintragungen in der Niederschrift vornehmen und diese ausfüllen?

  • Eintragungen können im Laufe der Wahlhandlung als auch während Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk vorgenommen werden.

Was kann bereits im Laufe der Wahlhandlung in die Wahlniederschrift eingetragen werden beziehungsweise ist in vielen Fällen bereits systemseitig eingetragen?

  • Die Namen der Mitglieder des Wahlvorstandes, gegebenenfalls die Namen der Ersatzmitglieder und der Hilfskräfte (sind gegebenenfalls systemseitig vorgegeben).
  • Die Zahlen der Wahlberechtigten laut Wählerverzeichnis ohne Sperrvermerk (A1) und mit Sperrvermerk (A2) (sind gegebenenfalls systemseitig vorgegeben).
  • Die Namen der Bewerber sowie die Kurzbezeichnungen der Partei (D1 und so weiter) (sind gegebenenfalls systemseitig vorgegeben).

Wie gehe ich mit besonderen Vorfällen während der Wahlhandlung um?

  • Ich informiere das Wahlamt, insbesondere bei nicht innerhalb des Wahlvorstandes zu klärenden Sachverhalten.     
  • Ich vermerke es unter Punkt 2.9 in der Niederschrift und fertige ggf. eine gesonderte Niederschrift (zusätzliche Seite) an, die ich der Wahlniederschrift als Anlage beifüge.

Von wem ist die Niederschrift zu unterschreiben?

  • Die Niederschrift ist nur vom Schriftführer zu unterschreiben.

Was könnten Beispiele für "ungültige Stimmen" sein?

  • Der Stimmzettel lässt nicht zweifelsfrei den Willen des Wählers erkennen.
  • Es sind mehrere Bewerber angekreuzt oder gekennzeichnet. 
  • Es ist nicht zweifelsfrei erkennbar in der Kennzeichnung oder Ankreuzung, welcher Bewerber gemeint ist.
  • Der Stimmzettel ist zerrissen oder stark beschädigt.
  • Die Stimmzettel sind leer oder ungekennzeichnet.

 


Verpacken der Wahlunterlagen

Wo sind der Wahlkoffer, die Schnellmeldung und die Briefwahlniederschrift nach der Stimmenauszählung am Wahlabend abzugeben?

  • Der Briefwahlvorsteher sowie einzelne Mitglieder des Briefwahlvorstandes übergeben sämtliche Briefwahlunterlagen (den Wahlkoffer, die Pakete mit den Stimmzetteln, die Wahlurne) an die vor Ort anwesenden städtischen Mitarbeiter.

Die Ergebnisfeststellung ist beendet. Die Briefwahlniederschrift ist ausgefüllt und von allen unterschrieben. Welche Unterlagen müssen vor dem Zurücklegen in die Wahlkiste sortiert, verpackt und unbedingt versiegelt werden?

  • Ein Paket mit leer abgegebenen Stimmzettelumschlägen.
  • Die Stimmzettel, geordnet und gebündelt nach den Wahlbewerbern.
  • Die vom Wähler nicht gekennzeichneten - also leeren - Stimmzettel (zweifelsfrei ungültige Stimmen).         
  • Die eingenommenen Wahlscheine.

Was ist nach der Ergebnisfeststellung und dem vollständigen Ausfüllen der Briefwahlniederschrift noch zu tun?

  • Sämtliche Briefwahlunterlagen sind entsprechend der beigefügten Packliste zu verpacken und anschließend in den Wahlkoffer zu legen. Der Briefwahlvorsteher übergibt sämtliche Briefwahlunterlagen (Wahlkoffer, Wahlurne) zusammen mit der Schnellmeldung und der Briefwahlniederschrift an die vor Ort anwesenden städtischen Mitarbeiter. Es befinden sich somit anschließend keine Briefwahlunterlagen mehr im Briefwahlraum.

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