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Am Sonntag, den 14. September 2025 ist es soweit und die Kommunalwahl in der Gemeinde Blankenheim findet statt.
An diesem Tag haben alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, über die Zusammensetzung der kommunalen Vertretungen mitzuentscheiden.
Gewählt werden die Bürgermeisterin / der Bürgermeister, der Gemeinderat, die Landrätin / der Landrat und der Kreistag.
Die gewählten Gremien treffen Entscheidungen, die das tägliche Leben vor Ort unmittelbar beeinflussen: etwa in den Bereichen Bildung, Verkehr, Infrastruktur, soziale Angebote oder Gemeindeentwicklung.
Die Kommunalwahl ist eine wichtige Gelegenheit, aktiv Einfluss auf die Gestaltung des eigenen Wohnorts zu nehmen.
Jede Stimme ab 16 Jahren zählt!
Vom 25.08. bis zum 29.08. haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein. Der Antrag kann auch gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde. Den Wahlschein können Sie über OLIWA online beantragen unter: https://www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=5366008
Alternative Antragstellung beim Wahlamt:
Folgende Angaben sind erforderlich:
Wahlberechtigte Personen können im Briefwahlbüro im Rathaus direkt wählen oder die Unterlagen mit nach Hause nehmen und dort ausfüllen. Der Versand der Wahlunterlagen an die Gemeinde ist kostenlos.
Bitte bringen Sie immer einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit!
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich. Zudem können Sie maximal vier Wahlunterlagen für andere mitnehmen, wenn eine Vollmacht vorliegt.
Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des/der Wahlberechtigten zu beschränken.
Am 16.08.2025 werden voraussichtlich die Wahlbenachrichtigungen verschickt. Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich dann auch ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können. Das Wahlamt wird Ihnen schnellstmöglich die Briefwahlunterlagen zukommen lassen.
Wahlscheine können grundsätzlich nur bis zum zweiten Tage vor der Wahl - Freitag, 12. September 2025, 15.00 Uhr - beantragt werden. Nicht zugestellte oder verlorengegangene Wahlscheine können bis Samstag, 13. September 2025, 12.00 Uhr bei persönlicher Abholung ersetzt werden.
In besonderen Ausnahmefällen nach §9 Abs. 2 Satz 2 Kommunalwahlgesetz oder nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Wahlscheine noch bis zum Wahltage - Sonntag, 14. September 2025 15.00 Uhr - beantragt werden.
Für den pünktlichen Eingang der Briefwahlunterlagen im Rathaus der Gemeinde Blankenheim bis zum Wahltag um 16.00 Uhr ist der Wähler / die Wählerin verantwortlich.
Später eingehende Briefwahlunterlagen sind nicht mehr für die Wahl zugelassen.
Bis zum 07.07.2025 wurde fristgerecht ein Wahlvorschlag für das Amt der Bürgermeisterin sowie 82 Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl eingereicht. Diese wurden in der 2. Sitzung des Wahlausschusses der Gemeinde Blankenheim zugelassen. Die vollständige Liste finden Sie hier: Bekanntmachung Zugelassene Wahlvorschläge BM und Rat
Der Wahlausschuss der Gemeinde Blankenheim hat in seiner Sitzung am 27.11.2024 die Einteilung der Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2025 beschlossen. Die Bekanntmachung ist am Rathaus Blankenheim, Ahrstraße 50, 53945 Blankenheim veröffentlicht.
Bekanntmachung
Die Kommunalwahlen sind ein wichtiges Zeichen gelebter Demokratie. Damit alle Bürgerinnen und Bürger ihr Wahlrecht ohne Hindernisse wahrnehmen können, stehen verschiedene barrierefreie Informationsangebote zur Verfügung. Die wichtigsten Links und Dokumente haben wir hier für Sie zusammengestellt:
Das Wahlbüro im Rathaus in der Ahrstraße 50 ist ab dem 18. August 2025 zu den Öffnungszeiten geöffnet.
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr |
Freitag | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Sonderöffnungszeiten:
Freitag, 12. September 2025 | 09.00 Uhr – 15.00 Uhr |
Samstag, 13. September 2025 | 09.00 Uhr – 12.00 Uhr |
Sonntag, 14. September 2025 | 09.00 Uhr – 15.00 Uhr |
Falls Sie beantragte Briefwahlunterlagen nicht innerhalb von 1 Woche erhalten oder diese verloren gegangen sind, melden Sie sich bitte umgehend beim Wahlamt. Sie können bis zum Tag vor der Wahl - Samstags bis spätestens 12:00 Uhr - im Rathaus neue Briefwahlunterlagen beantragen.
Am Wahltag selbst (Sonntag) ist die Ausstellung eines Wahlscheins nur in Ausnahmefällen möglich – ausschließlich bei plötzlicher Erkrankung und gegen Vorlage eines ärztlichen Attests. In diesem Fall können Sie bis 15:00 Uhr im Rathaus einen Wahlschein erhalten.
Bitte beachten Sie:
Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Sonntag bis 16:00 Uhr im Rathaus eingehen, damit Ihre Stimme gezählt wird!
Bitte bringen Sie in jedem Fall einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Zu allen Fragen zur Wahl erreichen Sie das Wahlamt per Mail an wahlamt(@)blankenheim.de oder telefonisch unter 02449 / 87 500.