Hauptmenü
- Rathaus
- Leben
- Freizeit
- Wirtschaft
Verwenden Sie diese Tastaturbefehle,
um die Schriftgröße zu verändern:
Am Sonntag, den 14. September 2025 ist es soweit und die Kommunalwahl in der Gemeinde Blankenheim findet statt.
An diesem Tag haben alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, über die Zusammensetzung der kommunalen Vertretungen mitzuentscheiden.
Gewählt werden die Bürgermeisterin / der Bürgermeister, der Gemeinderat, die Landrätin / der Landrat und der Kreistag.
Die gewählten Gremien treffen Entscheidungen, die das tägliche Leben vor Ort unmittelbar beeinflussen: etwa in den Bereichen Bildung, Verkehr, Infrastruktur, soziale Angebote oder Gemeindeentwicklung.
Die Kommunalwahl ist eine wichtige Gelegenheit, aktiv Einfluss auf die Gestaltung des eigenen Wohnorts zu nehmen.
Jede Stimme ab 16 Jahren zählt!
Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein. Der Antrag kann auch gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde. Den Wahlschein können Sie über OLIWA online beantragen unter: https://www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=5366008
Alternative Antragstellung beim Wahlamt:
Folgende Angaben sind erforderlich:
Wahlberechtigte Personen können im Briefwahlbüro im Rathaus direkt wählen oder die Unterlagen mit nach Hause nehmen und dort ausfüllen. Der Versand der Wahlunterlagen an die Gemeinde ist kostenlos.
Bitte bringen Sie immer einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit!
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich. Zudem können Sie maximal vier Wahlunterlagen für andere mitnehmen, wenn eine Vollmacht vorliegt.
Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des/der Wahlberechtigten zu beschränken.
Am 16.08.2025 werden voraussichtlich die Wahlbenachrichtigungen verschickt. Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich dann auch ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können. Das Wahlamt wird Ihnen schnellstmöglich die Briefwahlunterlagen zukommen lassen.
Wahlscheine können grundsätzlich nur bis zum zweiten Tage vor der Wahl - Freitag, 12. September 2025, 15.00 Uhr - beantragt werden. Nicht zugestellte oder verlorengegangene Wahlscheine können bis Samstag, 13. September 2025, 12.00 Uhr bei persönlicher Abholung ersetzt werden.
In besonderen Ausnahmefällen nach §9 Abs. 2 Satz 2 Kommunalwahlgesetz oder nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Wahlscheine noch bis zum Wahltage - Sonntag, 14. September 2025 15.00 Uhr - beantragt werden.
Für den pünktlichen Eingang der Briefwahlunterlagen im Rathaus der Gemeinde Blankenheim bis zum Wahltag um 18.00h ist der Wähler / die Wählerin verantwortlich.
Später eingehende Briefwahlunterlagen sind nicht mehr für die Wahl zugelassen.
Bis zum 07.07.2025 wurde fristgerecht ein Wahlvorschlag für das Amt der Bürgermeisterin sowie 82 Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl eingereicht. Diese wurden in der 2. Sitzung des Wahlausschusses der Gemeinde Blankenheim zugelassen. Die vollständige Liste finden Sie hier: Bekanntmachung Zugelassene Wahlvorschläge BM und Rat
Insbesondere in den Wahlbezirken Blankenheim, Rohr, Reetz, Ahrhütte und Nonnenbach werden noch Personen gesucht, die bereit sind, am Wahltag in einem Wahlvorstand mitzuwirken.
Die Durchführung dieser Wahl ist nur mit einer Vielzahl von ehrenamtlichen Kräften möglich. Insgesamt werden rund 160 Helferinnen und Helfer benötigt.
Die Vorbereitungen hierzu laufen bereits auf Hochtouren. Das Wahlgebiet der Gemeinde Blankenheim ist in 21 Stimmbezirke mit je einem Wahllokal eingeteilt. Zusätzlich wird es noch weitere Briefwahlvorstände im Rathaus geben. Jede/r Wahlberechtigte der Gemeinde kann aktiv als Wahlhelferin oder als Wahlhelfer am Wahlsonntag tätig werden. Gerne können sich auch Erstwählerinnen und Erstwähler melden.
Was erwartet Sie bei diesem Ehrenamt? Am Wahltag ist Teamarbeit gefragt. Der Wahlvorstand trifft sich morgens um 7.30 Uhr in ihrem Wahllokal, stellt die Wahlurnen auf, legt die Stimmzettel bereit und vereinbart den Schichtdienst. Grundsätzlich ist der Wahlvorstand groß genug, um eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht zu bilden, sodass Sie nicht den ganzen Tag im Wahllokal verbringen müssen. Lediglich ab 18 Uhr muss das gesamte Team zur Auszählung der Stimmen wieder anwesend sein.
Das sind Ihre Hauptaufgaben am Wahlsonntag im Urnenwahlbezirk:
Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Für die Mithilfe im Wahlvorstand wird ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 25,- bzw. 35,- EURO gezahlt. Manche Arbeitgeber gewähren auch ein Tag Sonderurlaub.
Wer Interesse hat, einmal bei der Durchführung einer Wahl am Wahltag zu helfen, der kann sich ab sofort per E-Mail an wahlamt(@)blankenheim.de melden oder auf der Internetseite der Gemeinde den Online-Dienst „Bereitschaftserklärung für Wahlhelfende“ nutzen.
Der Wahlausschuss der Gemeinde Blankenheim hat in seiner Sitzung am 27.11.2024 die Einteilung der Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2025 beschlossen. Die Bekanntmachung ist am Rathaus Blankenheim, Ahrstraße 50, 53945 Blankenheim veröffentlicht.
Bekanntmachung
Das Wahlbüro im Rathaus in der Ahrstraße 50 ist ab dem 18. August 2025 zu den Öffnungszeiten geöffnet.
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr |
Freitag | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Sonderöffnungszeiten:
Freitag, 12. September 2025 | 09.00 Uhr – 15.00 Uhr |
Samstag, 13. September 2025 | 09.00 Uhr – 12.00 Uhr |
Sonntag, 14. September 2025 | 09.00 Uhr – 15.00 Uhr |
Zu allen Fragen zur Wahl erreichen Sie das Wahlamt per Mail an wahlamt(@)blankenheim.de oder telefonisch unter 02449 / 87 500.