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Der Ausbau erneuerbarer Energien ist Teil effektiven Klimaschutzes und in Deutschland gesetzlich geregelt. Durch die Errichtung von Wind- und Solarparks erfüllt die Gemeinde Blankenheim nicht nur gesetzliche Vorgaben, sondern stellt sich zukunftsfähig auf, um eine flächendeckende und klimaverträgliche Energieversorgung zu gewährleisten. Auf dieser Internetseite informieren wir Sie über den Ausbau erneuerbarer Energien im Gemeindegebiet.
Wie in der „Meine Gemeinde“ Ausgabe 02.2025 vom 29. Januar 2025 berichtet, wird durch den Regionalrat des Regierungsbezirks Köln der sogenannte „Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien“ im Zuge der Neuaufstellung des „Regionalplan Köln“ aufgestellt. Nachdem die zweite Offenlage im Sommer 2025 erfolgte, ist dieser am 30. Dezemer 2025 in Kraft getreten. Der Teilplan weist festgelegte Windenergiebereiche aus, die den Ausbau der Windenergie im gesamten Regierungsbezirk vorantreiben und zur Energiewende beitragen sollen.
Schon während der Aufstellungsphase haben verschiedene Projektierer Interesse an der Pacht der Grundstücke in den Windenergiebereichen gezeigt. Neben den beiden bereits bestehenden Konzentrationszonen Rohr/Reetz und Blankenheimerdorf betrifft dies Flächen zwischen der Bundesstraße 51 und dem Mürel, im Ripsdorfer Wald und südlich von Dollendorf. Der östlich von Lommersdorf geplante Windenergiebereich ist zwischenzeitlich vom Regionalrat wieder aus der Planung herausgenommen worden.
Ziel ist es, die Gemeinde zukunftsfähig aufzustellen und sowohl ökonomische als auch ökologische Vorteile zu erzielen. Dafür hat die Verwaltung Abstimmungsgespräche mit allen Projektierern geführt, mit dem Ziel, die auskömmlichste finanzielle und ökologische Lösung für die gesamte Gemeinde zu finden. Projektierer, die auf gemeindeeigenen Flächen Windenergieanlagen planen, haben zugesagt Modelle zu verfolgen, bei denen neben der Gemeinde vor allem auch die Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine profitieren. Mit dem Baubeginn für diese Projekte ist ab 2028 zu rechnen.
2023 wurde durch den Gemeinderat ein Kriterienkatalog für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen – landläufig bekannt als Solarparks – aufgestellt, nachdem einige Projektierer an die Gemeindeverwaltung herangetreten sind, um im Gemeindegebiet Solarparks zu errichten. Darin wurde u.a. festgelegt, dass erst einmal ausschließlich Flächen entlang der B 51 entwickelt werden sollen, um eine Zersiedelung der Projekte im Gemeindegebiet zu vermeiden und sich auf einen ohnehin vorbelasteten Bereich zu konzentrieren. Hieraus ergibt sich, dass aktuell grundsätzlich nur Anfragen geprüft werden, bei denen die projektierten Flächen entlang der B 51 liegen. Anfragen für andere Flächen werden zunächst zurückgestellt und erst verfolgt, wenn die geeigneten Flächen entlang der B 51 bereits entsprechend genutzt wurden oder für eine Nutzung aus bestimmten Gründen doch nicht in Frage kommen. Sofern Sie eine FPVA entlang der B 51 entwickeln wollen, kontaktieren Sie uns gerne. Bitte stellen Sie bereits mit Ihrer Interessensbekundung dar, dass Sie die Verpflichtungen des Kriterienkatalogs der Gemeinde akzeptieren, die Ausschlusskriterien durch Ihre Planung nicht berührt und inwiefern die Abwägungskriterien berücksichtigt werden (z.B. durch Vorlage der Netzeinspeisungszusage, Lagepläne mit Vermerken zu relevanten Abständen, Visualisierungen von Sichtbeziehungen, etc.).
Details zu den planungsrechtlichen Voraussetzungen finden Sie unter Gemeinde Blankenheim | Bauleitplanung
Alle Flächen sollen so gestaltet werden, dass sie das Landschaftsbild als unser Kapital nicht zu sehr beeinträchtigen und weiterhin beweidet werden können. Zwischenzeitlich haben mit der e-regio GmbH & Co. KG und der STAWAG (Stadt- und Städteregionswerke Aachen AG) zwei Projektierer die Vorgaben des Kriterienkatalogs erfüllt und die Gemeindeverwaltung gebeten, den Bau ihrer Solarparks durch die Aufstellung der benötigten Bebauungspläne zu ermöglichen.
Der Aufstellung des Bebauungsplans für die projektierten Flächen wurde vom Rat der Gemeinde Blankenheim am 11. Dezember 2025 in der Vorlage Nummer 47/2025 (XII) beschlossen.
Ansprechpersonen
Wir halten Sie über die Entwicklungen auf dem Laufenden und laden Sie ein, Ihre Anregungen in die Diskussionen einzubringen. Gemeinsam möchten wir nachhaltige Lösungen für unsere Gemeinde finden.
| Carmen Heyner | Lorena Elz |
| cheyner(@)blankenheim.de | lelz(@)blankenheim.de |
| 02449/87-400 | 02449/87-305 |