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Das Land Nordrhein-Westfalen hat zusammen mit den Kreisen, Städten und Gemeinden des Landes eine landesweit gültige Ehrenamtskarte eingeführt. Alle Beteiligten wollen damit bürgerschaftliches Engagement stärken und würdigen. Zum 1. Januar 2020 wurde die Ehrenamtskarte NRW in der Gemeinde Blankenheim eingeführt. Sie will damit den Bürgerinnen und Bürgern, die sich in der Gemeinde ehrenamtlich engagieren, für deren Einsatz danken.
Damit ist die Gemeinde Blankenheim eine von mehr als 290 Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die sich in diesem Projekt beteiligen. Vergünstigte Angebote in verschiedenen Landes- und Kommunaleinrichtungen, aber auch solche von Partnerfirmen aus Wirtschaft, Freizeit, Sport und Kultur, können mit der Ehrenamtskarte wahrgenommen werden. Die Karte ist landesweit in allen Kommunen gültig, die sich am Projekt beteiligen.
Der Erhalt der Ehrenamtskarte ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden:
• ein ehrenamtliches Engagement von durchschnittlich wenigstens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ist erforderlich, wobei ehrenamtliche Tätigkeiten bei verschiedenen Organisationen zusammengerechnet werden dürfen
• eine pauschale Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit darf nicht gezahlt werden, ausgenommen ist die Erstattung von Kosten (z.B. Reisekosten, selbstbeschaffte Ausrüstung u. dgl.)
• die ehrenamtliche Tätigkeit muss z.B. in Vereinen, sozialen Einrichtungen oder auch freien Vereinigungen erfolgen
• die ehrenamtliche Tätigkeit muss bei Antragsstellung bereits seit mindestens einem Jahr ausgeübt werden
• das Mindestalter beträgt 16 Jahre
Bereitschaftszeiten, z.B. der freiwilligen Feuerwehr, Sitzungs- und Besprechungszeiten der politischen Parteien oder auch Probe- bzw. Trainingszeiten der Mitglieder, z.B. von Musik- oder Sportvereinen, werden nicht anerkannt. Anerkannt wird aber die ehrenamtliche Tätigkeit von Probe- bzw. Trainingsleiterinnen/-leitern, wenn diese keine Vergütung oder pauschale Aufwandsentschädigung erhalten, die über Erstattung von Kosten hinausgeht.
Sowohl die Ehrenamtlichen selber, als auch sogenannte „Fürsprecher“ können die Ehrenamtskarte beantragen.
Die Karte gilt 3 Jahre und ist in ganz Nordrhein-Westfalen gültig. Nach Ablauf kann sie neu beantragt werden.
Eine Übersicht aller Vergünstigungen und landesweit beteiligten Anbieter können auf der Internetseite www.ehrensache.nrw.de sowie über die App Ehrensache.NRW abgerufen werden.
Jubiläums-Ehrenamtskarte
Im März 2022 hat das Land NRW zusätzlich zur bestehenden Ehrenamtskarte eine Jubiläums-Ehrenamtskarte eingeführt. Ministerpräsident Hendrik Wüst sagte dazu: „Das Ehrenamt ist Ausdruck von Gemeinsinn und Solidarität. Wir wollen das Engagement von Menschen, die langjährig ehrenamtlich wirken, besser sichtbar machen und würdigen. Sie alle gestalten aktiv mit: in ihrer Stadt, in ihrem Quartier, in ihren Initiativen oder Vereinen. Unser Land steht für Miteinander. Und dafür steht das Engagement der Bürginnen und Bürger, welches wir mit der ‚Jubiläums-Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen‘ auszeichnen.“.
Mit der Jubiläums-Ehrenamtskarte können landesweit alle Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, die auch für die klassische Ehrenamtskarte angeboten werden.
Um die Jubiläums-Ehrenamtskarte zu erhalten, gelten ähnliche Vorrausetzungen wie bei der klassischen Ehrenamtskarte. Der zeitliche Umfang (5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr) entfällt jedoch. Stattdessen kann die Jubiläums-Ehrenamtskarte von allen Ehrenamtlichen beantragt werden, die sich mindestens 25 Jahre oder länger ehrenamtlich engagieren bzw. engagiert haben. Die Karte hat nach der Ausstellung eine lebenslange Gültigkeit.
Für Rückfragen rund um die Ehrenamtskarte und die Jubiläums-Ehrenamtskarte steht Janina Gilles unter: jgilles(@)blankenheim.de oder 02449 / 87-224 gerne zur Verfügung.
Download Antragsformular - Ehrenamtskarte
Download Antragsformular - Jubiläumskarte
Download Vorschlagsformular - Jubiläumskarte