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Diese Seite befindet sich zur Zeit im Aufbau und wird stetig ergänzt … Sie finden hier verschiedene Broschüren, Berichte, Informationen zu interessanten Projekten und Terminankündigungen rund um die Themen Klimaschutz, Klimafolgenanpassung, Naturschutz, Nachhaltigkeit etc.
Energiemanagement in der Gemeinde Blankenheim
Ziel: Implementierung eines Energiemanagementsystems in der Gemeinde Blankenheim
Laufzeit 01.01.2023 bis 30.09.2025
www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie
Ein Energiemanagementsystem (EnMS) stellt ein wirksames Instrument dar, um den Energieeinsatz innerhalb einer Organisation systematisch zu erfassen, zu analysieren und nachhaltig zu optimieren. Es schafft Transparenz über Energieflüsse, ermöglicht fundierte Entscheidungen und unterstützt die kontinuierliche Verbesserung der energiebezogenen Leistung.
Das vorliegende Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und weitere Organisationen, die ein Energiemanagementsystem einführen oder bestehende Strukturen weiterentwickeln möchten. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen zur Analyse des Energieverbrauchs, zur Implementierung geeigneter Managementstrukturen sowie zur Schulung von Mitarbeitenden.
Ziel des Programms ist es, die Teilnehmenden in die Lage zu versetzen, Energie effizienter zu nutzen, Kosten zu senken und gleichzeitig ihre Umweltbilanz nachhaltig zu verbessern. Durch die Förderung wird ein Anreiz geschaffen, langfristige Strategien zur Energieeinsparung zu entwickeln und umzusetzen sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Organisationen zu stärken.
Im Rahmen des Energiemanagementsystems wurden 39 kommunale Gebäude hinsichtlich ihres baulichen und haustechnischen Ist-Zustands durch den in diesem Zuge ausgebildeten angestellten Energieberater begutachtet und dokumentiert. Darüber hinaus wurden für jede Liegenschaft fachtechnisch geeignete und wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz erarbeitet. Die dargestellten Maßnahmenkataloge dienen der Vorbereitung weiterer Planungsprozesse, der Priorisierung kommunaler Investitionen sowie der langfristigen Erreichung energie- und klimapolitischer Zielsetzungen der Gemeinde Blankenheim.

Klimafolgenanpassung
In der Gemeinde Blankenheim wird aktuell ein Klimaanpassungskonzept erarbeitet, damit sich die Kommune gezielt auf die Folgen des Klimawandels vorbereiten kann, etwa auf häufiger auftretende Starkregenereignisse, steigende Hochwasserrisiken, längere Hitzeperioden oder Veränderungen in Natur und Landschaft. Das Konzept wird über das DAS-A.1 Förderproramm gefördert und fachlich durch die Innovation City Management GmbH begleitet.
Worum geht es?
Im Mittelpunkt steht die Frage, wo Blankenheim heute und in Zukunft besonders betroffen ist, und was konkret getan werden kann, um Schäden zu vermeiden, die Lebensqualität zu sichern und die Gemeinde insgesamt widerstandsfähiger zu gestalten. Dabei spielen natürlicher Klimaschutz und naturbasierte Lösungen eine zentrale Rolle. Wo immer möglich, werden daher Maßnahmen bevorzugt, die mit der Natur arbeiten, etwa durch Entsiegelung, Begrünung oder ökologische Aufwertung.
Thematische Schwerpunkte
Das Konzept fokussiert dabei auf folgenden Handlungsfeldern, welche aus den bisherigen Ergebnissen der Bestandsaufnahme und Betroffenheitsanalyse abgeleitet werden konnten:
Wie wird das Konzept erarbeitet?
Damit das Konzept nicht „am Schreibtisch“ entsteht, wird der Prozess eng mit der Verwaltung und den Fachämtern abgestimmt, denn dort liegt das Wissen über örtliche Herausforderungen, laufende Planungen und realistische Umsetzungswege. Inhaltlich werden zunächst eine Bestandsaufnahme und Betroffenheitsanalyse durchgeführt, die die klimatischen Entwicklungen und die lokalen Auswirkungen für Blankenheim zusammenführen. Darauf aufbauend entsteht eine Gesamtstrategie mit Zielen, die beschreibt, welche Leitlinien und konkreten Zielsetzungen die Klimaanpassung in den kommenden Jahren prägen sollen. Im nächsten Schritt folgt ein Maßnahmenkatalog, der nicht nur konkrete Maßnahmen und Prioritäten benennt, sondern auch aufzeigt, wie die Umsetzung langfristig abgesichert werden kann, inklusive Verstetigung in Verwaltungsabläufen, Monitoring und Controlling, sowie einer Kommunikationsstrategie, die die Inhalte nachvollziehbar macht und Orientierung gibt.
Beteiligung von Verwaltung und Öffentlichkeit
Ein zentraler Bestandteil des Prozesses ist die aktive Beteiligung der Fachämter und weiterer Fachakteure, weil hier das lokale Fachwissen zusammenkommt, das für eine realistische Priorisierung und eine gute Umsetzbarkeit entscheidend ist. Hierzu haben im letzten Jahr zwei Termine stattgefunden, um Betroffenheiten zu identifizieren, zu verifizieren und erste Maßnahmenideen zu entwickeln.
Zusätzlich soll die Öffentlichkeit in geeigneter Form beteiligt werden, damit Anregungen aus der Bürgerschaft aufgenommen werden können und transparent wird, wie Klimaanpassung in Blankenheim angegangen wird.
Mit dem Klimaanpassungskonzept schafft Blankenheim eine wichtige Grundlage, um Risiken frühzeitig zu erkennen, gezielt gegenzusteuern und die Stärken der Gemeinde, insbesondere Natur, Landschaft und Lebensqualität, dauerhaft zu sichern und weiterzuentwickeln.

Kommunale Wärmeplanung
Die Gemeinde möchte mit e-regio als Partner kosteneffiziente und klimafreundliche Lösungen für die Wärmeversorgung der Zukunft finden. Die kommunale Wärmeplanung soll aufzeigen, mit welchem Energieträger und welcher Versorgung lokal in Zukunft zu rechnen ist, und es leichter machen, sich für eine geeignete Heizoption zu entscheiden.
Bevor die kommunale Wärmeplanung als finaler Entwurf dem Rat der Gemeinde Blankenheim zum Beschluss vorgelegt wird, erhalten die Öffentlichkeit, die in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden, die Träger öffentlicher Belange und die gesetzlich benannten Beteiligten gemäß des Wärmeplanungsgesetzes (WPG, § 13) die Möglichkeit, Stellungnahmen einzureichen.
Bekanntmachung
Beteiligung der Öffentlichkeit zum Abschlussbericht der Kommunalen Wärmeplanung der Gemeinde Blankenheim
Offenlage gem. § 13 Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG)
Am 1. Januar ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) in Kraft getreten. Danach werden die Bundesländer verpflichtet sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet Wärmepläne nach Maßgabe dieses Gesetzes erstellt werden. Das WPG verpflichtet somit die Länder, eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung umzusetzen.
Im Anschluss hat das Land mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung einer Kommunalen Wärmeplanung in Nordrhein-Westfalen (Landeswärmeplanungsgesetz NRW – LWPG) am 10. Dezember 2024 die Kommunen verpflichtet, die Wärmeplanung für das kommunale Gebiet durchzuführen (§ 2 LWPG).
Die Gemeinde Blankenheim hat bereits vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes und der landesgesetzlichen Regelungen auf freiwilliger Basis Vorarbeiten zur Durchführung eine Wärmeplanung mit der Beauftragung eines Planungsbüros aufgenommen.
Die kommunale Wärmeplanung zeigt Eigentümer*innen von beheizbaren Gebäuden auf, wie eine kostengünstige, verlässliche und treibhausgasneutrale Wärmeversorgung künftig umgesetzt werden kann. Sie stellt dabei eine unverbindliche Empfehlung dar, ersetzt keine Detailplanung und begründet keine Versorgungsansprüche gegenüber Energieversorgern.
Durch Beschluss des Ausschusses für Gemeindeentwicklung vom 16.05.2023 wurde die Aufstellung einer kommunalen Wärmeplanung der Gemeinde Blankenheim beschlossen. Der Beschluss über die Aufstellung einer Kommunalen Wärmeplanung wurde vom 26.03.2025 – 01.04.2025 öffentlich bekanntgemacht.
Am 11.12.2025 hat der Rat der Gemeinde Blankenheim die Offenlage des Abschlussberichts der Kommunalen Wärmeplanung beschlossen in Anlehnung an § 13 Abs. 3 und 4 für den Zeitraum vom 16.01.2026 – 17.02.2026.
Offenlage der Kommunalen Wärmeplanung
Bevor die Kommunale Wärmeplanung als finaler Entwurf dem Rat der Gemeinde Blankenheim zum Beschluss vorgelegt wird, erhalten die Öffentlichkeit, die in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden, die Träger öffentlicher Belange und die gesetzlich benannten Beteiligten gemäß des Wärmeplanungsgesetzes (WPG, § 13) die Möglichkeit, Stellungnahmen einzureichen.
Zeitraum der Offenlage: 16.01.2026 – 17.02.2026
Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde Blankenheim unter Bekanntmachungen.
Es wird darauf hingewiesen,
| Montag, Dienstag | 09:00 - 15:30 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 09:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Blankenheim, den 19.12.2025
Gemeinde Blankenheim
Jennifer Meuren
Bürgermeisterin
Lärmaktionsplan
Im Jahr 2002 trat die EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) in Kraft. Der Begriff Lärmaktionsplan wird in der Richtlinie wie folgt definiert:
• "Ein Plan zur Regelung von Lärmproblemen und von Lärmauswirkungen, erforderlichenfalls einschließlich Lärmminderung".
Ziel der Richtlinie ist, ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm zu realisieren, um schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern.
In den ersten drei Runden der Lärmaktionsplanung wurden die Untersuchungsinhalte so definiert, dass die Gemeinde Blankenheim keinen Lärmaktionsplan aufstellen musste.
Dies ändert sich nun mit der 4. Runde. Nach dem "Portugal-Urteil" des EUGH, dass alle kartierten Gemeinden einen Lärmaktionsplanaufstellen müssen, ist die Gemeinde Blankenheim verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen.
Zu untersuchende Hauptverkehrsstraßen sind Bundesfernstraßen, Landesstraßen oder sonstige grenzüberschreitende Straßen, jeweils mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke >8.200 Kfz). Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) hat danach folgende Straßen(-abschnitte) kartiert (Pflichtaufgabe):
• A 1 im Gemeindegebiet,
• B 51 im Gemeindegebiet,
• L 115 von B 51 bis K 71-Abzweig Reetz (Weinstraße).
Kreis- und Gemeindestraßen sind i.d.R. keine Pflichtaufgabe in der Lärmminderungsplanung, da sie nicht zu den "grenzüberschreitenden" Straßen gehören.
Gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG wird die Öffentlichkeit zu den Vorschlägen der Lärmaktionspläne gehört. Sie erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind zu berücksichtigen. Da es zur Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit keine nationalen gesetzlichen Regelungen gibt, erhält die EU-Umgebungslärmrichtlinie Direktwirkung. Der Öffentlichkeit wurde in zwei Beteiligungsrunden die Möglichkeit gegeben sich zu der Lärmaktionsplanung zu äußern.
Nach § 47d Abs. 5 BImSchG werden die Lärmaktionspläne bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet.
Die Aufstellung der Kommunalen Wärmeplanung der Gemeinde Blankenheim wird für die Laufzeit 01.11.23 - 31.10.24 gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (Förderkennzeichen: 67K26071).
Link zu dem Projektträger: www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

LEADER-Projekt ZukunftsDörfer
Sie haben eine Idee für mehr Klimaschutz und Artenvielfalt in Ihrem Ort? Dann melden Sie sich gerne bei Jennifer Thelen von der Biologischen Station im Kreis Euskirchen e.V.
Über das LEADER-Projekt ZukunftsDörfer können Sie Unterstützung erhalten? Jetzt aktiv werden und mitmachen! Z.B. mit Privatgarten, Verein oder Dorfgemeinschaft.
Der Hitzeknigge
Die Sommer werden heißer und trockener. Hitzebelastung kann ernstzunehmende Gesundheitsbelastungen und Krankheitssymptome hervorrufen. Im "Hitzeknigge" finden Sie die wichtigsten Tipps zum Verhalten bei Hitze.
Gemeinsam Obst ernten! – mit dem Obstbaumkataster der Gemeinde Blankenheim
Über das Gemeindegebiet verteilt sind an einigen Stellen Obstbäume vorhanden, viele davon auch auf gemeindlichen Grundstücken. Hierzu hat die Gemeindeverwaltung ein Obstbaumkataster erstellt, in dem die Standorte erkennbar sind. Diese Obstbäume sind auch entsprechend mit einem gelben Band markiert worden.
Alle Bürger:innen dürfen die Früchte der Obstbäume ernten. Gemeinsam sorgen wir dadurch für eine nachhaltigere Nutzung der vorhandenen Ressourcen!
Erster Nachhaltigkeitshaushalt der Gemeinde Blankenheim
Die Gemeinde Blankenheim hat sich ein ehrgeiziges Ziel gesetzt und beginnt mit diesem Jahr ihren Weg zu einer (noch) nachhaltigeren Kommune. Wegweiser ist der neu beschlossene Nachhaltigkeitshaushalt.
Auf Grundlage der 17 Nachhaltigkeitsziele der UN, den sogenannten Sustainable Development Goals (SDGs), wurden für verschiedene Aufgabenbereiche Ziele formuliert, wie man kurz- und langfristig zu mehr Nachhaltigkeit gelangen kann. Denn anders als häufig angenommen, ist Nachhaltigkeit sehr viel mehr als Umweltschutz. Sie umfasst ebenso soziale und ökonomische Aspekte, wie beispielsweise in den Bereichen Bildung, Arbeit und Wirtschaftswachstum sowie Gleichberechtigung.
In diesem Sinne setzt sich die Gemeinde u.a. für den Ausbau der OGS-Plätze ein, genauso wie für die Förderung der Grund- und Gesamtschule. Auch bei der Beschaffung wird vermehrt darauf geachtet, dass ökologisch sowie ökonomisch nachhaltige Produkte und Dienstleistungen ausgewählt werden: sind die Arbeitsbedingungen gerecht, werden Umweltstandards eingehalten?
Auch der Arbeitskreis Strategie und Haushalt stimmte diesem Vorhaben einstimmig zu und so wurden mithilfe klar definierter Kennzahlen konkrete Aufgaben festgelegt. Der Vorteil solcher genau formulierten Ziele besteht auch darin, dass es leichter wird, ihre Umsetzung zu planen und ihren Erfolg zu messen.
Eine sehr bewährte Methode, denn der Gemeinde ist es ernst mit ihrer Absicht.
Mit der Einführung des Nachhaltigkeitshaushaltes wird ein wichtiger Schritt zum nachhaltigeren Handeln der Verwaltung gegangen und Rat sowie die Mitarbeitenden sensibilisiert. Die Ziele sind ehrgeizig, aber doch erreichbar.
Aufgrund der verstärkten Arbeitsbelastung nach der Hochwasserkatastrophe konnten die Nachhaltigkeitsziele noch nicht in dem Ausmaß in den Haushalt eingearbeitet werden, wie ursprünglich geplant. Trotzdem machte die Verwaltung im Zuge der Einbringung des Haushaltes 2022 einige konkrete Vorschläge, womit ein Anfang gemacht werden soll. Der erste Schritt ist getan.
Aktion Neubürgerbäume erfolgreich angelaufen
„Big things start small“ – das gilt für viele Bereiche des Lebens. Die Liebe zwischen Partnern, die tiefer wird und die Kinder, die winzig auf unsere Erde kommen und in unserer Obhut heranwachsen. Auch für Bäume gilt, dass sie klein gepflanzt werden und mit den Jahren an Größe und Kraft gewinnen.
Die Gemeinde Blankenheim hat deshalb das Projekt „Neugeborenen-Bäume“ ins Leben gerufen. Dieses Projekt verbindet Naturschutz mit der Stärkung der Identifikation unserer Bürger*innen mit der Gemeinde.
Seit Mai 2021 erhalten die Eltern von Neugeborenen aus der Gemeinde das Angebot eines Neugeborenen-Baumes. Die Eltern können wählen, ob sie einen Gutschein für einen Baum erhalten möchten, um diesen im eigenen (Vor-)Garten zu pflanzen, oder ob die Gemeinde den Baum auf öffentlicher Fläche pflanzen soll.
Hierfür wird eine Wiese der NRW-Stiftung im Seidenbachtal zwischen Blankenheimerdorf und Nonnenbach genutzt. Der Baum erhält dann eine Plakette mit dem Namen und Geburtsdatum des Kindes. Alle Meldungen werden über den Zeitraum eines Jahres gesammelt und dann zusammen einmal jährlich gepflanzt. Gepflanzt werden sollen heimische, insektenfreundliche Obstbaumarten. Das Pflanzgut sowie die notwendigen Pflanzpfähle werden vom LVR gefördert.
Für die Gutscheine arbeitet die Gemeinde mit der einzigen Baumschule im Kreis Euskirchen zusammen. Die Baumschule Schmitz in Zülpich-Ülpenich berät zu den verschiedenen Obstbaumarten vor allem hinsichtlich der „härteren“ Wetterverhältnisse in der Eifel. Außerdem hat sich Herr Schmitz freundlicher Weise bereit erklärt, einen Beitrag zur Finanzierung der Gutscheine zu sponsern. Für jeden Hochstamm steuert die Baumschule 5 €, für jeden Halbstamm 3 € bei.
Bisher sind bereits 13 Bestellungen für eine Pflanzung auf öffentlicher Fläche eingegangen sowie zusätzliche 18 Gutscheine verschickt worden. Die Rückmeldungen waren dabei durchweg positiv. Frisch gewordene Eltern, die noch kein Anschreiben erhalten haben, können sich gerne an Frau Elz wenden (lelz(@)blankenheim.de, 02449-87-305).

Aktion Wir pflanzen die Beete schön trotz Regen voller Erfolg
Am 15.05.2021 fand die Aktion Wir pflanzen die Beete schön statt. Einige freiwillige Helferinnen und Helfer pflanzten gemeinsam mit Bürgermeisterin Jennifer Meuren, Mitarbeiterin Christina Gier und Ortsvorsteher Alexander Mauel unter Einhaltung der Corona-Vorschriften mehr als 200 insektenfreundliche und heimische Blumen und das bei „usseligem“ Wetter. Vielen herzlichen Dank für das Engagement der Ehrenamtler:innen!
Die Blumenkästen wurden im gesamten Ortskern Blankenheims verteilt und werden dort im Sommer über das menschliche Auge sowie hungrige Insekten erfreuen. Denn die Aktion hat viele Vorteile – sie leistet einen Beitrag zum Naturschutz und wertet den Ortskern optisch auf.
Für die Anschaffung der Blumenkästen erhielt die Gemeinde freundlicher Weise ein Spende durch Fassbender Tenten. Das Gießen der Pflanzen übernahm für die Zeit der Lagerung (der Aktionstag hatte sich zwischenzeitlich aufgrund der Corona-Lage verschoben) Frau Felser von Wildwuchs Floristik, über die die Blumen beschafft werden konnten. Herzlichen Dank an alle Beteiligten!
Umrüstung auf LED 2020
Ein Großteil der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Blankenheim besteht bereits aus LED-Leuchten. Nun wurden noch einmal insgesamt 466 Leuchtmittel von NAV auf LED umgerüstet. Eingebaut wurde auch eine Regelungs- und Steuerungstechnik zur zeitabhängigen Schaltung, die den Lichtstrom für einen Zeitraum von durchschnittlich 7 Stunden auf 50 % reduziert. Hierdurch ergibt sich eine durchschnittliche Stromeinsparung von rd. 82 % und eine CO2-Einsparung von 1.396 t nach 20 Jahren Nutzung.
Es wurden nur Leuchten verbaut die keine Lichtimmission in den oberen Halbraum ausstrahlen und eine Lichtfarbe mit 3000K besitzen. Dies ist insektenfreundlich und wirkt sich positiv auf den Nachthimmel der Sternenregion Eifel aus.
Die Maßnahme wurde im Oktober und November 2020 umgesetzt. Nun sind bis auf wenige Sonderleuchten nahezu 100 % der Straßenbeleuchtung auf LED umgerüstet. Es entstanden Gesamtkosten von rd. 240.000 €. Die Gemeinde hat hieran einen Eigenanteil von rd. 194.000 €. Der Bund steuert eine Förderung von 46.000 € bei.
Mit der nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Nähere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des „Projektträgers Jülich“ unter dem Link https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen.
