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Allgemeine Informationen zum Denkmalschutz
Die Gemeinde Blankenheim ist Untere Denkmalbehörde gemäß § 20 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW).
Die Untere Denkmalbehörde ist beispielsweise zuständig für:
Weitere Informationen zum Thema Denkmalschutz finden Sie auch hier:
Homepage der Deutschen Stiftung Denkmalschutz
Homepage des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland
Finanzielle Unterstützung für Denkmäler in Nordrhein-Westfalen