Gemeinde Blankenheim

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Aufgaben bei der Briefwahl

Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen für Ihre Aufgaben als Wahlhelfer bei der Briefwahl. Mit den ausklappbaren Kacheln haben Sie schnell Zugriff auf nützliche Hinweise, die Ihnen helfen, Ihr Wissen zu überprüfen.


Wahlvorstand

Was sind die Aufgaben des Briefwahlvorstandes?

  • Öffnen, Prüfen und Zählen der roten Wahlbriefe.
  • Die Prüfung der Wahlscheine anhand des evtl. vorliegenden Negativverzeichnisses und auf ihre generelle Gültigkeit hin. Dieser Stapel kann bereits nach den einzelnen Parteien sortiert werden.
  • Zulassung und Zurückweisung von Wahlbriefen.
  • Unterzeichnung der Briefwahlniederschrift.
  • Verpacken der Wahlunterlagen.
  • Das Wegfahren der Wahlurnen in die jeweiligen Stimmbezirke

Was zählt zu den besonderen Aufgaben des Schriftführers?

  • Anfertigung der Briefwahlniederschrift.
  • Anfertigung der Mitteilung (Anlage 21 KWahlO NRW)

Merkmale eines Briefwahlvorstandes

  • Er besteht aus dem Briefwahlvorsteher, dem stellvertretenden Briefwahlvorsteher, dem Schriftführer, dem stellvertretenden Schriftführer sowie weiteren 3 Beisitzern.
  • Die Mitglieder üben ihr Amt unparteiisch aus.
  • Alle Mitglieder des Briefwahlvorstandes sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Wie müssen die Beschlüsse des Briefwahlvorstandes gefasst werden?

  • Mit einfacher Mehrheit.
  • Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Briefwahlvorstehers maßgeblich.

Mit wie vielen Personen ist der Briefwahlvorstand während des Zulassungsverfahrens (Entscheidung über die roten Wahlbriefe) beschlussfähig?

  • Mit mindestens 3 Mitgliedern, darunter der Briefwahlvorsteher und der Schriftführer oder ihre Stellvertreter. (In der Regel sind alle Mitglieder durchgängig anwesend.)

Welche Unterlagen müssen Ihnen als Briefwahlvorstand am Wahltag vorliegen?

  • Ein Verzeichnis der für ungültig erklärten Wahlscheine.
  • Die roten Wahlbriefe.        
  • Die Mitteilung (Anlage 21 KWahlO NRW).
  • Die Briefwahlniederschrift.

 


Stimmenauszählung

Gemäß dem Beschluss der Bürgermeisterin erfolgt die Auszählung der Stimmen in den einzelnen Wahllokalen!

 


Niederschrift

Muss in der Briefwahlniederschrift vermerkt werden, wenn rote Wahlbriefe nicht zur Wahl zugelassen werden und die blauen Stimmzettelumschläge nicht in die Wahlurne eingelegt werden dürfen?

  • Ja, die Niederschrift sieht eine Eintragung unter der Ziffer 2.6 vor.

Wo trage ich in der Briefwahlniederschrift die Zahl der Briefwähler ein?

  • Unter Punkt 2.8 der Niederschrift

Zu welchem Zeitpunkt kann der Schriftführer Eintragungen in der Niederschrift vornehmen und diese ausfüllen?

  • Eintragungen können während des Zulassungsverfahrens der roten Wahlbriefe vorgenommen werden.

 


Verpacken der Wahlunterlagen

Was ist nach dem Wegfahren der Wahlurnen in die jeweiligen Wahllokale und dem vollständigen Ausfüllen der Niederschrift noch zu tun?

  • Sämtliche Wahlunterlagen sind entsprechend der beigefügten Packliste zu verpacken und anschließend in die Wahlkiste zu legen. Der Wahlvorsteher übergibt die Wahlurne zusammen mit der Wahlniederschrift an die ihm Mitgeteilte Sammelstelle.

Welche Unterlagen müssen vor dem Zurücklegen in die Wahlkiste sortiert, verpackt und unbedingt versiegelt werden?

  • Die eingenommenen Wahlscheine.
  • Die Wahlbriefumschläge und Wahlscheine der nach besonderer Beschlussfassung zugelassener Wahlbriefe.
  • Zurückgewiesene Wahlbriefe.

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