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Die bisherige Lohnsteuerkarte in Papierform wird ab dem Jahre 2012 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Ab 2012 werden den Arbeitgebern die Lohnsteuerabzugsmerkmale elektronisch bereitgestellt.
Die Ihnen ausgestellte Lohnsteuerkarte für das Jahr 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit, d. h. im Jahre 2011 wird die Lohnsteuerkarte des Jahres 2010 zugrunde gelegt.
Wenn sich nun im Laufe des Jahres 2011 bei Ihnen eine Veränderung ergibt, wie beispielsweise die Änderung der Steuerklasse, der (Kinder-)Freibeträge usw., so ist nicht mehr das Bürgerbüro für die Änderung zuständig, sondern ausschließlich das Finanzamt.
Die Blankenheimer Bürger- und Bürgerinnen müssen sich somit ab 01.01.2011 an das Finanzamt Schleiden, Kurhausstr. 7, 53937 Schleiden-Gemünd wenden:
Weitere Informationen dazu unter www.elster.de