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Große Hunde (größer als 40 cm oder schwerer als 20 kg) gem. § 11 LHundG sind beim Ordnungsamt anzeigepflichtig.
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 25€ je Hund.
Gefährliche Hunde gem. §3 LHundG und Hunde bestimmter Rassen gem. §10 LHundG sind beim Ordnungsamt erlaubnispflichtig.
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 60€ je Hund.