Gemeinde Blankenheim

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Hunde

Landeshundegesetz

Große Hunde (größer als 40 cm oder schwerer als 20 kg) gem. § 11 LHundG sind beim Ordnungsamt anzeigepflichtig.

Die Bearbeitungsgebühr beträgt 25€ je Hund.

Gefährliche Hunde gem. §3 LHundG und Hunde bestimmter Rassen gem. §10 LHundG sind beim Ordnungsamt erlaubnispflichtig.

Die Bearbeitungsgebühr beträgt 60€ je Hund.

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