Gemeinde Blankenheim
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Hinweise
- Die zu beglaubigende Unterschrift muss persönlich im Bürgerbüro geleistet werden.
- Gebührenfrei sind Beglaubigungen, die für Bewerbungen um einen Ausbildungs- oder Studienplatz benötigt werden.
- Beglaubigungen für Rentenzwecke sind gebührenfrei.
- Urkunden (z. B. Geburtsurkunden) dürfen im Bürgerbüro nicht beglaubigt werden, sondern im Bereich des jeweils zuständigen Standesamtes.
Notwendige Unterlagen
- Originalschriftstück
- Kopie des Originals
- gültiger Personalausweis oder Reisepass bei Unterschriftsbeglaubigung
Gebühren
- 0,50 € für jede anzufertigende Kopie
- 1,50 € pro beglaubigter Unterschrift
- 2,50 € pro Dokument