Gemeinde Blankenheim

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Vorläufiger Reisepass

Hinweise

  • Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist rechtlich nur zulässig, wenn dieser sofort benötigt wird und die Ausstellung eines Reisepasses als Expressbestellung (innerhalb 4 Werktage) nicht abgewartet werden kann.
  • Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal 1 Jahr.
  • Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgestellt.
  • Der Antragsteller muss bei der Beantragung des vorläufigen Reisepasses persönlich erscheinen.
  • Die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ist nicht in jedes Land möglich. Sehen Sie hierzu auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes, in welchen Ländern, welche Einreisebestimmungen gelten.

Notwendige Unterlagen

  • Ab 01.05.2025 voraussichtlich nur noch digitale Biometrische Passbilder von registrierten/ zertifizierten Passbildstellen oder direkt vor Ort im Bürgerbüro! Bis zum 31. Juli 2025 können weiterhin Papierfotos in Ausnahmefällen akzeptiert werden, unter anderem aufgrund Verzögerungen bei der technischen Ausstattung in einigen Bürgerämtern.
  • Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (auch wenn die Gültigkeit abgelaufen ist)
  • zusätzlich bei Erstbeantragung: Geburtsurkunde
  • zusätzlich bei Verlust: Führerschein oder Reisepass; ist keins der vorgenannten Dokumente vorhanden, so muss eine Geburts- oder Heiratsurkunde vorgelegt werden.

Gebühren

  • 26,00 €

 

Nur nach vorheriger Terminvereinbarung!

Weitere Informationen