Gemeinde Blankenheim

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Vorläufiger Bundespersonalausweis

Wenn vor Fertigstellung des Personalausweises bereits ein Ausweisdokument benötigt wird, kann bei Beantragung des endgültigen Personalausweises ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Es ist zu beachten, dass die Einreise mit einem vorläufigen Personalausweis nicht in jedes Land erfolgen kann. Innerhalb Deutschlands ist der vorläufige Personalausweis als vollständiges Ausweisdokument gültig.

Hinweise

  • Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal 3 Monate. Der vorläufige Ausweis wird sofort ausgestellt.

Notwendige Unterlagen

  • Ab 01.05.2025 voraussichtlich nur noch digitale Biometrische Passbilder von registrierten/ zertifizierten Passbildstellen oder direkt vor Ort im Bürgerbüro! Bis zum 31. Juli 2025 können weiterhin Papierfotos in Ausnahmefällen akzeptiert werden, unter anderem aufgrund Verzögerungen bei der technischen Ausstattung in einigen Bürgerämtern.
  • Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (auch wenn die Gültigkeit abgelaufen ist)
  • zusätzlich bei Erstbeantragung: Geburtsurkunde
  • zusätzlich bei Verlust: Führerschein oder Reisepass; ist keins der vorgenannten Dokumente vorhanden, so muss eine Geburts- oder Heiratsurkunde vorgelegt werden

Gebühren

  • 10,00 €

 

Nur nach vorheriger Terminvereinbarung!

Weitere Informationen