Der Reisepass ist vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre, ab dem 24. Lebenjahr 10 Jahre gültig.
Bei der Beantragung des Reisepasses muss der Antragssteller persönlich erscheinen.
Zudem müssen seit dem 01.11.2007 auch die Fingerabdrücke, des Bürgers, im Reisepass beinhaltet sein.
Es besteht die Möglichkeit einen Reisepass als Expressbestellung innerhalb von 4 Werktagen zu erhalten.
Ein Reisepass kann auch mit 48 Seiten erstellt werden.
Die Abholung des Reisepasses kann auch mit einer Vollmacht erfolgen, die Sie bei der Beantragung im Bürgerbüro erhalten können.
Notwendige Unterlagen
Ab 01.05.2025 voraussichtlich nur noch digitale Biometrische Passbilder von registrierten/ zertifizierten Passbildstellen oder direkt vor Ort im Bürgerbüro! Bis zum 31. Juli 2025 können weiterhin Papierfotos in Ausnahmefällen akzeptiert werden, unter anderem aufgrund Verzögerungen bei der technischen Ausstattung in einigen Bürgerämtern.
Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass (auch wenn Gültigkeit abgelaufen ist)
zusätzlich bei Erstantrag: Geburtsurkunde
zusätzlich bei Verlust: Führerschein und Geburts- oder Heiratsurkunde