Der Personalausweis ist bei Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahr 6 Jahre und ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre gültig.
Bei der Beantragung des Personalausweises muss der Antragsteller persönlich erscheinen.
Die Abholung des Personalausweises kann auch mit einer Vollmacht erfolgen, die Sie bei der Beantragung im Bürgerbüro erhalten können.
Notwendige Unterlagen
Ab 01.05.2025 voraussichtlich nur noch digitale Biometrische Passbilder von registrierten/ zertifizierten Passbildstellen oder direkt vor Ort im Bürgerbüro! Bis zum 31. Juli 2025 können weiterhin Papierfotos in Ausnahmefällen akzeptiert werden, unter anderem aufgrund Verzögerungen bei der technischen Ausstattung in einigen Bürgerämtern.
Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (auch wenn die Gültigkeit abgelaufen ist)
zusätzlich bei Erstbeantragung: Geburtsurkunde
zusätzlich bei Verlust: Führerschein oder Reisepass; ist keins der vorgenannten Dokumente vorhanden, so muss eine Geburts- oder Heiratsurkunde vorgelegt werden.