Der Personalausweis ist bei Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahr 6 Jahre und ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre gültig.
Bei der Beantragung des Personalausweises muss der Antragsteller persönlich erscheinen.
Die Abholung des Personalausweises kann auch mit einer Vollmacht erfolgen, die Sie bei der Beantragung im Bürgerbüro erhalten können.
Notwendige Unterlagen
Ab dem 01.08.2025 sind nur noch digitale Biometrische Passbilder von registrierten/ zertifizierten Passbildstellen oder direkt vor Ort im Bürgerbüro! Babypassbilder der Kinder von 0 - 2 Jahren (versehen mit QR-Code) müssen mitgebracht werden.
Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (auch wenn die Gültigkeit abgelaufen ist)
zusätzlich bei Erstbeantragung: Geburtsurkunde
zusätzlich bei Verlust: Führerschein oder Reisepass; ist keins der vorgenannten Dokumente vorhanden, so muss eine Geburts- oder Heiratsurkunde vorgelegt werden.