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Bei dieser Variante kann eine Urne in ein bereits vorhandenes Erdgrab, z.B. ein Familiengrab, beigesetzt werden. Es ist möglich, bis zu zwei Urnen in ein mit einer Sargbestattung belegtes Einzelgrab und bis zu vier Urnen in ein belegtes Doppelgrab beizulegen. Die Angehörigen erhalten ein Nutzungsrecht, welches auch verlängert werden kann. Die Ruhefrist beträgt 30 Jahre.