Gemeinde Blankenheim

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Grundsteuer

Grundsteuerreform

Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen
Information für Eigentümer:innen von Grundstücken

Als Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückseigentümer haben Sie in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) bei Ihrem Finanzamt abzugeben.

Bis zum 31. Januar 2023 sind die Erklärungen zur Grundsteuer digital bei dem zuständigen Finanzamt über ELSTER abzugeben.

Die Finanzverwaltung unterstützt sie bei der Abgabe Ihrer Grundsteuererklärung mit Erklär-Videos, Klick-Anleitungen und FAQs. Informationen erhalten Sie hier und auf www.grundsteuer.nrw.de.

Fragen zur Grundsteuerreform beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zuständigen Finanzamtes auch über die Grundsteuer-Hotline.

Für Blankenheim zuständig:

Finanzamt Schleiden
Kurhausstr. 7
53937 Schleiden
Grundsteuer-Hotline: 02444 85-1959
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr

Weitere Informationen