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Als Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückseigentümer mussten Sie eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts zum 01.01.2022 (Feststellungserklärung) bei Ihrem Finanzamt abgeben. Das Finanzamt hat Ihnen als Ergebnis einen Bescheid über den neuen Grundsteuer-Messbetrag zugesandt. Evtl. Einspruch war beim Finanzamt einzulegen.
Der Bescheid des Finanzamtes bildet nun die Basis für die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer an die Gemeinde Blankenheim.
Um die Grundsteuer aufkommensneutral vereinnahmen zu können, hat der Rat der Gemeinde Blankenheim in seiner Sitzung vom 12.12.2024 folgende Hebesätze beschlossen:
Auf eine Differenzierung zwischen Wohn- und Nicht-Wohngrundstücken wurde hierbei verzichtet.
Weitergehende Informationen zur neuen Grundsteuer erhalten Sie hier und auf www.grundsteuer.nrw.de.
Fragen zur Grundsteuerreform (insbesondere zu Ihrem Messbetrags-Bescheid) beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zuständigen Finanzamtes.
Für Blankenheim zuständig:
Finanzamt Schleiden
Kurhausstr. 7
53937 Schleiden
Grundsteuer-Hotline: 02444 85-1959
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr