Gemeinde Blankenheim

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Grundsteuer

Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen Information für Eigentümer:innen von Grundstücken

Als Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückseigentümer mussten Sie eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts zum 01.01.2022 (Feststellungserklärung) bei Ihrem Finanzamt abgeben.
Das Finanzamt hat Ihnen als Ergebnis einen Bescheid über den neuen Grundsteuer-Messbetrag zugesandt. Ein evtl. Einspruch war beim Finanzamt einzulegen.

Der Bescheid des Finanzamtes bildet nun die Basis für die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer an die Gemeinde Blankenheim.

Weitergehende Informationen zur neuen Grundsteuer erhalten Sie hier und auf www.grundsteuer.nrw.de.

Fragen zur Grundsteuerreform (insbesondere zu Ihrem Messbetrags-Bescheid) beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zuständigen Finanzamtes.

Für Blankenheim zuständig:

Finanzamt Schleiden
Kurhausstr. 7
53937 Schleiden

Grundsteuer-Hotline: 02444 85-1959
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr

Grundsteuerbescheide für 2025

Die ab 2025 geltenden Grundsteuermessbescheide, also die Neubewertungen der Grundstücke, wurden der Gemeinde Blankenheim von den Finanzämtern mittels Datensatz zur Verfügung gestellt und ins Buchhaltungs-/Veranlagungsprogramm der Gemeinde übertragen.

Auch werden Änderungen der Grundsteuer-Messbeträge (bspw. aufgrund Ihrer Einsprüche beim Finanzamt) per Datensatz mitgeteilt.

Auf dieser Basis wird sodann bei der Gemeinde die Grundsteuer ermittelt und die entsprechende Grundsteuerbescheide versandt.

Aufgrund der Vielzahl an eingegangenen und zu prüfenden Datensätzen des Finanzamtes konnten noch nicht alle Datensätze für 2025 abschließend verarbeitet werden. Sollten Sie von der Gemeinde Blankenheim noch keinen Grundsteuerbescheid für 2025 erhalten haben, befindet sich ihr Datensatz noch in Prüfung.

Grundsteuerbescheide für 2026

In seiner Sitzung am 11.12.2025 hat der Rat der Gemeinde Blankenheim folgende Hebesätze für 2026 beschlossen:

  • Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke)            500 v.H.
  • Grundsteuer B  (Grundstücke)                                                          800 v.H.

Auch für 2026 wurde auf eine Differenzierung zwischen Wohn- und Nicht-Wohngrundstücken verzichtet.

Die entsprechenden Grundsteuerbescheide für 2026 sollen planmäßig Ende Januar 2026 versandt werden.
Sollten Sie Anfang Februar keinen Grundsteuerbescheid für 2026 erhalten, bedarf Ihr Sachverhalt einer gesonderten Prüfung, die noch etwas Zeit in Anspruch nimmt.
(Die evtl. Gründe hierfür entnehmen Sie den Ausführungen zu den Grundsteuerbescheiden 2025)

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