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Das Urnenreihengrab ist ein einstelliges Grab, das der Reihe nach belegt wird und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit (30 Jahre) abgegeben wird. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist grundsätzlich nicht möglich. Urnenwahlgrabstätten sind für Urnenbeisetzungen bestimmte Grabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren verliehen wird, eine Verlängerung ist nach Ablauf dieser Zeit möglich. Sowohl Urnenreihen- als auch Urnenwahlgräber erhalten einen Grabstein und eine Einfassung der Grabstelle. Die Pflege wird durch die Angehörigen vorgenommen.