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Die Veränderungen in der Gesellschaft haben auch zu neuen Formen der Friedhofskultur geführt. Weil Angehörige heute vermehrt in großer Entfernung zum Friedhof leben, ist ihnen die regelmäßige Grabpflege oft nur schwer oder gar nicht möglich. Eine gute und würdevolle Lösung ist dann zum Beispiel die Beisetzung in einem pflegearmen Grab. Dabei handelt es sich in der Regel um eine Erdbestattung, möglich ist aber auch die Beisetzung von zwei Urnen anstelle einer Erd- (=Sarg)bestattung. Die Ruhezeit beträgt 30 Jahre. Es wird ein Grabmal ohne Einfassung errichtet. Die Hälfte der Grabfläche wird für mindestens 2 Jahre nach Belegung durch die Angehörigen, die andere Hälfte als Rasenfläche von der Gemeinde gepflegt. Ist die Pflege der Teilfläche durch die Angehörigen nicht mehr möglich, so genügt nach Ablauf der Zwei-Jahres-Frist eine Mitteilung an die Gemeinde mit der Folge, dass die gesamte Grabfläche fortan als Rasenfläche von der Gemeinde bis zum Ablauf der Ruhezeit gepflegt wird.