Gemeinde Blankenheim

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Ehemaliges Bürgermeisteramt

Dieses Gebäude wurde 1914 durch die Gemeinde Blankenheim errichtet und diente als Bürgermeisteramt bis in die 1960er Jahre. Danach zog die Gemeindeverwaltung ins neu erbaute Rathaus, das an Stelle der alten Schule erbaut wurde.

Im Jahr 1659 erließ Graf Salentin Ernst eine „Policey ordtnungh“ für Blankenheim, welche man im sogenannten „Dahlbuch“ findet. Dies ist eine Verordnung, in der u.a. die Zusammensetzung und die Aufgaben des „Stadtregimentes“ klar definiert wurden. Es bestand aus einem „Burgermeister und sechs Rathspersonen“. Vier der Räte wurden auf Lebenszeit bestimmt, zwei stammten aus dem Kreis der Burgmänner, zwei waren Schöffen des Blankenheimer Obergerichts. Der Bürgermeister und zwei der Räte, „gemeine Burger“ wurden jährlich am Neujahrstag neu gewählt. Der Rat kontrollierte u.a. jährlich die Häuser auf Brandschutz sowie die Maße und Gewichte, damit sich niemand über Gebühr bereichere. Nur mit seiner Genehmigung durften Waren hergestellt und verkauft werden. Auch ein Förster und ein Feldhüter, die für Ordnung und Sauberkeit in und um Blankenheim sorgten, wurden jährlich neu bestellt.

Entstand der Gemeinde ein Schaden durch ein Versäumnis des Rates, so hafteten die Mitglieder mit ihrem persönlichen Vermögen. Durch diese Einrichtung hatten die Blankenheimer relativ freie Hand bei der Behandlung innerstädtischer Belange, gleichzeitig behielt aber der Burgherr die Oberhand und ein Eingriffsrecht. Nach der Französischen Revolution, als die Gemeinde zum Département Sarre gehörte, verlor diese Verordnung ihre Gültigkeit, jedoch behielt die Gemeinde die eigene Bürgermeisterei, auch als sie ab 1815 offiziell zu Preußen gehörte.

Weitere Informationen

Tourist-Info

Telefon:02449/87-222 / 223
Fax:02449/87-196
E-Mail:touristinfo(@)blankenheim.de