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Die Gemeinde Blankenheim verpachtet zum 01.11.2026 folgende gemeindeeigene Grundstücke:
Die Bewirtschaftung der verpachteten Flächen, die gemäß Landschaftsplan Blankenheim unter Naturschutz bzw. Landschaftsschutz stehen, richtet sich nach dem jeweiligen Schutzzweck. Die für diesen Bereich geltenden Landschaftsplan-Festsetzungen sind entsprechend zu beachten. Die Verpachtung erfolgt jährlich bzw. nach Vereinbarung.
Bei der Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen wird die Entscheidung nicht ausschließlich nach dem Höchstgebot getroffen. Nachfolgend genannte Kriterien werden bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt:
Interessenten werden gebeten, das Angebot mit Angaben zur Situation des Betriebes schriftlich bei der Gemeinde Blankenheim, Ahrstraße 50, 53945 Blankenheim bis zum 30.06.2026 abzugeben.