Gemeinde Blankenheim

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Aktuelles aus Blankenheim

Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen

Die Gemeinde Blankenheim verpachtet zum 01.11.2026 folgende gemeindeeigene Grundstücke:

  • Gemarkung Dollendorf, Flur 16, Flurstück 75, Lage „Im Bruch“, Größe 0,1333 ha, laut Liegenschaftskataster Landwirtschaft – Brachland, Nutzung als Gartenland möglich
  • Gemarkung Rohr, Flur 2, Flurstück 33, Lage „Am Braunenberg“, Größe 0,4950 ha, laut Liegenschaftskataster Wald – Laubholz, Gehölz und Flurstück 34, Lage „Am Braunenberg“, Größe 0,1300 ha, laut Liegenschaftskataster – Betriebliche Versorgungsanlage
  • Gemarkung Uedelhoven, Flur 31, Flurstück 90, Lage „Auf Räuber“, Größe 0,1754 ha, laut Liegenschaftskataster Landwirtschaft – Grünland
  • Gemarkung Waldorf, Flur 5, Flurstück 2, Lage „Koop“, Größe 0,7530 ha, laut Liegenschaftskataster Landwirtschaft - Ackerland

Die Bewirtschaftung der verpachteten Flächen, die gemäß Landschaftsplan Blankenheim unter Naturschutz bzw. Landschaftsschutz stehen, richtet sich nach dem jeweiligen Schutzzweck. Die für diesen Bereich geltenden Landschaftsplan-Festsetzungen sind entsprechend zu beachten. Die Verpachtung erfolgt jährlich bzw. nach Vereinbarung.

Bei der Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen wird die Entscheidung nicht ausschließlich nach dem Höchstgebot getroffen. Nachfolgend genannte Kriterien werden bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt:

  • Landwirtschaftliche Produktherstellung, z.B. Milch, Fleisch, Getreide
  • Befindet sich der landwirtschaftliche Betrieb in der Nähe der zu verpachtenden Flächen bzw. werden bereits im Umfeld Flächen bewirtschaftet
  • Liegt der Haupt-/Nebenerwerbsbetrieb im Gemeindegebiet

Interessenten werden gebeten, das Angebot mit Angaben zur Situation des Betriebes schriftlich bei der Gemeinde Blankenheim, Ahrstraße 50, 53945 Blankenheim bis zum 30.06.2026 abzugeben.

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