Gemeinde Blankenheim

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Aktuelles aus Blankenheim

Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen

Die Gemeinde verpachtet ab 01.11.2025 folgende gemeindeeigene Grundstücke:
 
Gemarkung Blankenheim, Flur 27, Flurstücke 952 (Teilfläche ca. 0,0164 ha) + 956 (0,0422 ha) +1008 (Teilfläche 0,3408 ha), Lage „Auf dem Lüh“, laut Liegenschaftskataster Landwirtschaft - Grünland
 
Gemarkung Dollendorf, Flur 16, Flurstück 75, Lage „Im Bruch“, Größe 0,1333 ha, laut Liegenschaftskataster Landwirtschaft – Brachland, Nutzung als Gartenland möglich
 
Gemarkung Mülheim, Flur 6, Flurstück 75, Lage „Auf der Nußhecke“, Größe 0,0330 ha, laut Liegenschaftskataster Landwirtschaft - Grünland
 
Gemarkung Rohr, Flur 2, Flurstück 33, Lage „Am Braunenberg“, Größe 0,4950 ha, laut Liegenschaftskataster Wald – Laubholz, Gehölz und
Flurstück 34, Lage „Am Braunenberg“, Größe 0,1300 ha, laut Liegenschaftskataster Betriebsfläche Versorgungsanlage
 
Die Bewirtschaftung der verpachteten Fläche(n), die gemäß Landschaftsplan Blankenheim unter Naturschutz bzw. Landschaftsschutz stehen, richtet sich nach dem jeweiligen Schutzzweck. Die für diesen Bereich geltenden Landschaftsplan-Festsetzungen sind entsprechend zu beachten. Die Verpachtung erfolgt jährlich bzw. nach Vereinbarung.
Bei der Verpachtung landwirtschaftlicher gemeindlicher Flächen wird die Entscheidung nicht ausschließlich nach dem Höchstgebot getroffen. Nachfolgend genannte Kriterien werden bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt:

  • Landwirtschaftliche Produktherstellung, z. B. Milch, Fleisch, Getreide
  • Befindet sich der landwirtschaftliche Betrieb in der Nähe der zu verpachtenden Flächen, bzw. werden bereits im Umfeld Flächen bewirtschaftet
  • Liegt der Haupt-/Nebenerwerbsbetrieb im Gemeindegebiet

Neben dem Pachtpreis hat der Pächter Nebenabgaben in Höhe von 1,28 €/morgen zu zahlen.
 
Interessenten werden gebeten, ihr Angebot mit Angaben zur Situation des Betriebes schriftlich bei der Gemeinde Blankenheim, Ahrstraße 50, 53945 Blankenheim, bis zum 15.12.2025 abzugeben.

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