Gemeinde Blankenheim

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Aktuelles aus Blankenheim

Aufstellung eines Lärmaktionsplanes

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47d Abs. 3 Bundes-lmmissionsschutzgesetz (BlmSchG)

Der Rat der Gemeinde Blankenheim hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 den Entwurf des Lärmaktionsplanes beschlossen und den Entwurf zur Öffentlichkeitsbeteiligung gefasst.

Im Jahr 2002 trat die EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) in Kraft. Der Begriff Lärmaktionsplan wird in der Richtlinie wie folgt definiert:
"Ein Plan zur Regelung von Lärmproblemen und von Lärmauswirkungen, erforderlichenfalls einschließlich Lärmminderung".

Ziel der Richtlinie ist, ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm zu realisieren, um schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindem, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern.

In der nunmehr 4. Runde der Lärmaktionsplanung ist auch die Gemeinde Blankenheim erstmals verpflichtet einen Lärmaktionsplan aufzustellen.

Bekanntmachung

Entwurf des Lärmaktionsplanes

 

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