Gemeinde Blankenheim

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Ferienhausanlage

Da viele Informationen zu dem Vorhaben kursieren, hat die Verwaltung wichtige Daten und Fakten für Sie zusammengestellt.

Allgemeine Informationen zum Bebauungsplan:

Für die Flächen am Freilinger See gibt es seit Jahren einen Bebauungsplan, der hier den Bau von Ferienhäusern oder gar einer Hotelanlage (in einem Teil der Fläche) erlaubt. Bisher gab es für diese Flächen zwar Interessenten, deren Ideen wurden jedoch nicht umgesetzt.

Der Bebauungsplan ist, wie als Kritik angeführt wird, in der Tat älter und sieht auf einem Areal von 180.000 m² eine enge touristische Nutzung vor. Da das Verständnis für die Bedeutung des Waldes und für Nachhaltigkeit auch im Tourismus sich in den vergangenen Jahren jedoch stark gewandelt hat, sieht der Gemeinderat deshalb davon ab, den Plan wie ursprünglich gedacht umzusetzen. Gerade das Projekt der Firma Neugrad überzeugt durch seinen nachhaltigen und ökologisch verträglichen Charakter – es belässt den Wald als Wald. Denn eben jener ist für das Urlaubserlebnis des neuen Ferienhauskonzeptes der Firma Neugrad essentiell. In Vogelsang hat Neugrad bereits einige Ferienhäuser nach diesem Konzept errichtet.

Die Firma Neugrad hat der Gemeinde ein Konzept vorgelegt, das eine Ferienanlage nicht nur nach den Ansprüchen von Gästen vorsieht, sondern ebenso dem 2012 verabschiedeten Eckpunkteplan der Gemeinde für eine touristische Nutzung entspricht. Diese Eckpunkte sehen vor allem eine qualitätsbewusste offene Anlage vor, die sich in die Landschaft einfügt und sie nicht dominiert.

Am 12.09.2022 gab es eine Infoveranstaltung für die direkten Anlieger:innen, bei der schnell deutlich wurde, dass auch eine Frage- und Diskussionsrunde mit dem Rat der Gemeinde gewünscht ist. Diese fand in der Ratssitzung am 15.09.22 statt, sodass Bürger:innen Fragen und Bedenken vorbringen konnten. Zentrale Themen waren vornehmlich Aspekte des Natur- und Umweltschutzes sowie die bereits jetzt hohe Auslastung des Sees und der zubringenden Straßen.

Gerade in den letzten Jahren hat der See aufgrund der Beschränkungen im Zuge der Pandemie sowie der fehlenden Nutzbarkeit des Kronenburger Sees und der Steinbachtalsperre enormen Zulauf erfahren. Um hier Entlastung zu erwirken, gibt es Gespräche mit den anderen Kommunen. Sowohl der Kronenburger See als auch das Waldfreibad und die Steinbachtalsperre werden mittelfristig wieder als Naherholungsgebiet zur Verfügung stehen. Dies wird Entlastungen bringen, weil sich die Besucher wieder auf mehrere Angebote aufteilen können.

Es ist der Gemeinde ein besonderes Anliegen, dass das naturnahe Ambiente am See beibehalten wird und sich sowohl die Menschen vor Ort als auch die Tages- und Urlaubsgäste hier weiterhin wohlfühlen. Deshalb wurden Einwände, dass ein Ausbau weiterer Ferienhäuser am Freilinger See zu einer noch höheren Verkehrsbelastung führe, auch gehört. Möglichkeiten, wie man die Anwohner:innen entlasten kann, werden gesondert diskutiert. Hierzu wird es Geschwindigkeitsmessungen und Messungen der Verkehrsbelastung insgesamt zu unterschiedlichen Zeitpunkten geben. Diskutiert werden in einem Runden Tisch mit dem Landesbetrieb NRW, dem Kreis Euskirchen und Vertretern weiterer Behörden mögliche Tempo 30 Zonen, alternative Streckenführungen und Änderungen der Beschilderungen.
 
Wie sieht das Konzept der Firma Neugrad aus?

Das Konzept der Firma Neugrad überzeugt mit der insgesamt sparsamen und zurückhaltenden Bebauung des Areals: Anstatt, wie der Bebauungsplan hergibt, auf den insgesamt 66.000 m² ca. 200 Häuser mit einer Grundfläche von 60 m² oder noch mehr Häuser mit einer geringeren Grundfläche zu errichten, wird vertraglich festgelegt, dass im 1. Abschnitt, der zum Verkauf ansteht, maximal 20 Tiny-Häuser auf ca. 15.000 m² entstehen dürfen. Sollten die beiden weiteren Flächen perspektivisch erworben werden, werden im Endausbau (in Summe 66.000 m²) maximal 45-50 kleine Häuser mit einer Grundfläche von je etwa 20 m² entstehen. Diese sind zusätzlich aufgeständert, um Flächenversiegelung zu vermeiden.

Die vergleichsweise geringe Bebauung bedeutet auch, dass kein stark erhöhter Besucherandrang zu erwarten ist.

Zu den Naturschutzaspekten wurden in der Ratssitzung folgende Eckdaten von den Geschäftsführern von Neugrad, Frederik Eichen und Frank Zweigner, nochmals ausgeführt. [Link zur Präsentation]
 
Der Erhalt des Urlaub-im-Wald-Gefühls ist eines der Ziele bei der Neueinrichtung der Ferienanlage. Das bedeutet wiederum, dass der Baumbestand so weit als möglich bestehen bleibt. Es werden nur Jungbäume mit bis zu 50 cm Baumumfang gefällt und rund 20 Festmeter Holz entnommen. Zusätzlich werden Ausgleichspflanzungen durch die Firma Neugrad vorgenommen.

Indem schon bestehende Rückewege (60 % aller Erschließungswege sind schon vorhanden) zur Erschließung genutzt und die kleinen Häuser auf einer Lichtung gebaut werden, bleiben 85 % der Waldfläche erhalten. Zwischen den Häusern sind Fußwege geplant, am Eingang zum Ferienhausbereich soll ein Parkplatz mit 25 Stellplätzen entstehen.

Die Anlage soll eine eigene Biokleinkläranlage erhalten, über die, in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde, entstehende Abwässer entsorgt werden sollen. Diese ist geplant in der Nähe der Zufahrtsstraße zum Feriendorf. Für diese Anlage benötigt es eine Grundstücksfläche von ca. 50 m². In manchen Regionen, in denen ein Anschluss an das öffentliche Kanalnetz nicht möglich ist, werden solche Biokleinkläranlagen in den Garten gesetzt. Durch solche Kleinkläranlage entstehen weder Gerüche noch Lärmemissionen.

Wurden Gespräche mit der Unteren Wasserbehörde geführt?

Auch die Untere Wasserbehörde wird in die Planungen einbezogen.
Festgehalten wurde, dass durch das geplante Vorhaben (entgegen der ursprünglichen Planung) nur in geringem Ausmaß Bodenveränderungen vorgenommen werden, die nicht zu einer signifikanten Verschlechterung der Abflussverhältnisse bei Starkregenereignissen führen sollten. Die Möglichkeiten zur Umsetzung von Maßnahmen zum Hochwasser- und Starkregenschutz sind davon unabhängig zu betrachten und generell durch die Kommune zu prüfen.
                                                                                                               
Welche Auswirkungen hat der Bau der Tiny-Häuser auf den Wald?

Die Gemeindeverwaltung arbeitet sehr eng mit dem Eigenbetrieb Forst zusammen und steht im ständigen Austausch mit den dort beschäftigten Forstrevierleitern. Der Zustand des gemeindeeigenen Waldes ist deshalb im Haus gut bekannt und wird von ausgebildeten Experten betreut. Auch die Untere Naturschutzbehörde wird in die Planungen miteinbezogen.

Die Aufstellung der Tiny-Häuser erfolgt auf Laubholzflächen, die unter 40 Jahren jung sind, sodass ältere Waldbestände über 80 Jahren erhalten bleiben. Das Windwurfrisiko in diesen jungen Beständen ist sehr gering, vor allem im Laubholzbestand. Zudem fällt die Reduzierung der mit Bäumen bestockten Fläche mit ca. 10-15 % sehr gering aus, sodass auch das Waldbild erhalten bleibt. Dabei bewegt sich die Reduzierung auch in der Eingriffsgröße einer Durchforstung, wobei eine solche auf der ganzen Fläche durchgeführt würde. Der geplante Einschlag beträgt 1/1000 der jährlichen gesamten Einschlagsmenge des Forstbetriebes. Da der Gemeindewald zudem erneut PEFC-zertifiziert ist, darf die jährliche Einschlagsmenge nicht großer sein als der jährliche Zuwachs. Der Wald darf nicht verkleinert werden.

Mitgedacht wird außerdem die Auswirkung der Tiny-Häuser auf den Boden: Auf Stelzen errichtet wird zum einen die Flächenversiegelung umgangen, als auch zum anderen die Beeinträchtigung der Baumwurzeln so gering als möglich gehalten.
Die Verringerung der Holzmasse, und damit der CO?-Bindung, fällt aufgrund des jungen Waldbestandes gering aus und wird in den kommenden Jahren durch den Zuwachs kompensiert. Auch auf diesen Flächen wird sich die Holzmasse und somit die CO?-Bindung wieder erhöhen. Außerdem hat die Firma Neugrad einen Ausgleich durch Neupflanzungen ebenfalls miteingeplant.

Der bauliche Eingriff beschränkt sich auf das erforderliche Mindestmaß und betrifft lediglich die Randlage des Waldgebietes. Negative Auswirkungen auf weitere Bereiche des Waldkomplexes sind nicht zu erwarten.

Wurde die Untere Naturschutzbehörde eingebunden?

Gespräche mit der Unteren Naturschutzbehörde gehören selbstverständlich in die Planung. Hierbei wurde zunächst festgestellt, dass aufgrund der der Bebauungsplanung keine Schutzgebietsausweisung vorliegt.
Um dem Artenschutz gerecht zu werden, ist bei Bebauungsplänen, die älter als sieben Jahre sind eine neue artenschutzrechtliche Prüfung erforderlich. Diese Prüfung wird noch stattfinden. Mit den Investoren hat erst kürzlich ein Gespräch stattgefunden, um den Untersuchungsumfang abzustimmen. Die Untere Naturschutzbehörde steht sowohl mit den Investoren, als auch mit dem Artenschutz-Gutachter in Kontakt.

Warum ist das Vorhaben für die Gemeinde bedeutsam?

Die Entwicklung der Gemeinde hängt von vielen Faktoren ab; die touristische und damit auch wirtschaftliche Weiterentwicklung ist ein sehr wichtiger davon. Die Gemeinde profitiert finanziell aus den Grundstücksverkäufen, aus Einnahmen der Übernachtungssteuer etc. Zudem profitieren viele Gewerbebetriebe in der Gemeinde durch Entwicklungen wie diese: bspw. Taxigewerbe, Lebensmittelbetriebe, Handwerker, Werkstätten u.v.m.

Gleichzeitig verfolgt die Gemeinde aber auch ein vielschichtiges Nachhaltigkeitsziel, das im Nachhaltigkeitshaushalt ausformuliert wurde. Auch für dieses sind die Pläne Neugrads besonders geeignet.

Der Gemeinde Blankenheim steht durch den Bebauungsplan eine recht große Fläche für den Ausbau der touristischen Infrastruktur zur Verfügung. Manche Einwände schlagen vor, dass statt dieser eine alternative Fläche genutzt werden könne. Sollte jedoch ein anderer Standort bevorzugt werden, bräuchte es einen weiteren Bebauungsplan. Solange, wie freie Fläche zum Ausbau der touristischen Infrastruktur allerdings noch zur Verfügung steht, und das ist mit dem vorliegenden Plan am Freilinger See der Fall, werden weitere Flächen für denselben Zweck von der Bezirksregierung nicht freigegeben.

Sollte die Gemeinde den Bebauungsplan aufheben, ist sie in der touristischen Entwicklung sehr eingeschränkt.

Die Gemeinde ist im Vergleich des Flächenpotenzials zu anderen Kommunen sehr froh, über diese Fläche verfügen zu können. Dies erfolgt unter Beachtung aller Interessen.

Hierzu ist noch anzumerken, dass der See damals gebaut wurde, um die touristische Entwicklung der Gemeinde voranzubringen. Anlage und Pflege eines solchen Stausees verursachen erhebliche Kosten, die finanziert werden müssen. In den nächsten Jahren etwa steht die Sanierung des Dammanlage an. Der Verkauf der Fläche für die Ferienhausanlage bedeutet für die Gemeinde einen Gewinn von rd. 900.000 €. Zu dieser Summe wären dann auch die Einnahmen durch die Übernachtungssteuer zu rechnen, ebenso wie indirekt die laut Statistik 77 € pro Tag, die ein Gast in der Gemeinde ausgibt, etwa für Restaurants, Geschäfte, Taxi und Lebensmittel. Ohne solche Einnahmen erfolgt die Finanzierung der Instandhaltungsmaßnahmen hauptsächlich über Steuern, die alle Bürger:innen zahlen.

Wie hat der Gemeinderat abgestimmt?

Der Rat der Gemeinde Blankenheim hat am 15.09.2022 einstimmig zugestimmt, der Firma Neugrad die Fläche für den Bau der Ferienhäuser zu verkaufen. Der für den 20.10.2022 geplante Abschluss des Kaufvertrages wurde jedoch verschoben und damit auf das eingereichte Bürgerbegehren reagiert.

Sind die Planungen aufgehoben, wenn der Bürgerentscheid positiv ausfällt?

Entscheiden sich die Bürger:innen gegen das Vorhaben, dann sind die Planungen mit Neugrad, die nachhaltig und deutlich umweltschonender sind, als es der Bebauungsplan zulässt, gestoppt. Ein anderer Investor kann aber das Gebiet in den Blick fassen und der Rat diese Fläche dann veräußern. Der Bebauungsplan ist damit nicht aufgehoben und eine Bebauung (mit anderen Investoren) grundsätzlich möglich.

Auch auf Wir in Freilingen sind Informationen zum Projekt detailliert dargestellt.

Auf dem Bebauungsplan sind drei Teilflächen schraffiert. Die Firma Neugrad wird zunächst nur die Fläche 1 nutzen. Fläche 2 und 3 können perspektivisch ebenfalls für das Konzept genutzt werden.

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