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Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden in Nordrhein-Westfalen alle 5 Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Diese Wahl findet in Deutschland am Sonntag, dem 09. Juni 2024 von 08.00 Uhr – 18.00 Uhr statt.
Ein Wahlschein wird grundsätzlich nur auf Antrag erteilt. Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Der Schriftform wird auch durch Telefax, E-Mail oder sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung Genüge getan. Eine telefonische Antragstellung ist ausgeschlossen !
Der Antragsteller/Die Antragstellerin hat bestimmte Identifizierungsmerkmale anzugeben und zwar Familiennamen, die Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift.
Ein bestimmtes Antragsmuster ist nicht vorgeschrieben. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung (werden bis zum 19. Mai 2024 zugestellt) ist ein Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines aufgedruckt. Damit können Wahlberechtigte entweder per Post die Briefwahlunterlagen anfordern oder sich diese im Briefwahlbüro der Gemeinde (siehe nachstehend) aushändigen lassen. Wer möchte, kann die Briefwahl auch direkt an Ort und Stelle ausüben.
Der Antrag kann aber auch gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde.
Die Gemeinde Blankenheim bietet wie bei den vergangenen Wahlen die Möglichkeit an, einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Klicken Sie hier oder scannen Sie alternativ den QR-Code. Sie werden sodann automatisch auf die Antragsseite weitergeleitet.
Wie vorstehend erwähnt, besteht auch die Möglichkeit, Briefwahl per Telefax oder E-Mail bei der Gemeinde Blankenheim unter nachstehender E-Mail-Adresse / Fax-Nummer zu beantragen:
E-Mail: wahlamt@blankenheim.de
Telefax: 02449 / 87-104
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er/sie dazu berechtigt ist.
Auf dem Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung ist bereits eine entsprechende Vollmacht vorgesehen. Es reicht aus, diese auszufüllen und zu unterschreiben.
Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des/der Wahlberechtigten zu beschränken.
Mit dem beantragten Wahlschein werden grundsätzlich auch die Briefwahlunterlagen von Amts wegen übersandt oder ausgehändigt.
Wahlscheine können grundsätzlich nur bis zum zweiten Tage vor der Wahl - Freitag, 7. Juni 2024, 18.00 Uhr, beantragt werden.
In den Fällen des § 24 Abs. 2 der Europawahlordnung können Wahlscheine noch bis zum Wahltage – Sonntag, 9. Juni 2024, 15.00 Uhr, beantragt werden. Gleiches gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Die Beantragung und Durchführung der Briefwahl in der Gemeinde Blankenheim findet im Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 4 statt.
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr |
Freitag | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Zusätzlich ist das Briefwahlbüro am Freitag, dem 07. Juni 2024 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Wahlberechtigte Personen können im Briefwahlbüro direkt wählen oder die Unterlagen mit nach Hause nehmen und dort ausfüllen.
Bitte bringen Sie immer einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Der Briefwahlbezirk 017-1 wurde durch das Statistische Landesamt (IT.NRW) am 19. Oktober 2023 als
repräsentativer Briefwahlbezirk ausgewählt. Hierunter zählen alle Briefwähler in den folgenden Wahlbezirken:
001-1 Blankenheim I, 002-1 Blankenheim II, 003-1 Blankenheimerdorf / Nonnenbach, 004-1 Mülheim,
005-1 Reetz, 006-1 Freilingen, 007-1 Rohr / Lindweiler und 008-1 Lommerdorf.
Das Wahlergebnis der Gemeinde Blankenheim finden Sie unter
folgendem Link:
https://wahlen.regioit.de/2/eu2024/05366008/praesentation/index.html