Gemeinde Blankenheim

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Aktuelles aus Blankenheim

Neubesetzung des Schiedsamtes der Gemeinde Blankenheim

Hiermit schreibt die Gemeinde Blankenheim die Neubesetzung des Schiedsamtes aus. Die Neubesetzung soll im Dezember 2025 erfolgen.
 
Interessierte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Blankenheim können sich für dieses Amt bewerben, wobei nach § 2 des Schiedsamtsgesetz NW folgende Voraussetzungen für das Schiedsamt notwendig sind:
 
(1) Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
(2) Schiedsperson kann nicht sein, wer
1. Die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
2. unter Betreuung steht
(3) Schiedsperson soll nicht sein, wer
1. das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat;
2. in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat;
3. durch sonstige, nicht unter Absatz 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
(4) Zur Schiedsperson soll nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 75. Lebensjahr vollendet hat.
 
Sofern Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben, darf ich Sie bitten, sich bis zum 17.10.2025 bei der Gemeinde Blankenheim, Ahrstraße 50, 53945 Blankenheim zu melden. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.
 
Weitere Informationen erhalten Sie bei Herrn Hoss, 02449/87111.

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