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Durch eine Vorsorgevollmacht können Bürgerinnen und Bürger eine Person ihres Vertrauens bevollmächtigen, sich um alle Angelegenheiten zu kümmern, wenn sie durch Unfall, Krankheit oder Alter dazu selbst nicht mehr in der Lage sein sollten.
Wurde für einen solchen Fall keine Person bevollmächtigt, muss das Betreuungsgericht für den betroffenen Menschen eine rechtliche Betreuerin oder einen rechtlichen Betreuer bestellen.
Der Kreis Euskirchen bietet ab März 2025 in Blankenheim an jedem letzten Donnerstag im Monat von 09:00 – 12:00 Uhr eine offene Sprechstunde zu diesem Thema an.
Terminvereinbarungen sind möglich, aber nicht zwingend notwendig.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, ihre Vollmachten beglaubigen zu lassen.
Der erste Termin findet am Donnerstag, 27.03.2025 von 09:00 bis 12:00 Uhr im kleinen Sitzungssaal (1. OG) im Rathaus der Gemeinde Blankenheim statt.
Die weiteren Termine dieses Jahr sind geplant am:
24.04. | 26.06. | 31.07. | 28.08. | 25.09. | 30.10. | 27.11. 2025
Für Fragen und Terminvereinbarungen steht Ihnen Frau Sabrina Thiesen unter der Telefonnummer 02251 – 15 124 oder per E-Mail unter sabrina.thiesen(@)kreis-euskirchen.de zur Verfügung.