Gemeinde Blankenheim

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Denkmalschutz

Allgemeine Informationen zum Denkmalschutz

Die Gemeinde Blankenheim ist Untere Denkmalbehörde gemäß § 20 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW).

Die Untere Denkmalbehörde ist beispielsweise zuständig für:

  • Vollzug des Denkmalschutzgesetzes für Bau- und Bodendenkmäler
  • Umgebungsschutz für Baudenkmäler
  • Unterschutzstellung von Denkmalbereichen
  • Erteilung von Erlaubnissen gem. § 9 Denkmalschutzgesetz
  • Entdeckung von Bodendenkmälern → Anzeigepflicht
  • Ordnungsbehördliche Maßnahmen bei Verstößen gegen die Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes
  • Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste
  • Löschung von Denkmälern aus der Denkmalliste
  • Ausstellen von steuerlichen Bescheinigungen gemäß Einkommensteuergesetz / § 40 DSchG

 

Weitere Informationen zum Thema Denkmalschutz finden Sie auch hier: 

Homepage der Deutschen Stiftung Denkmalschutz

Homepage des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland

Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG)

Finanzielle Unterstützung für Denkmäler in Nordrhein-Westfalen

Weitere Informationen