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Gemeinde Blankenheim (Druckversion)

Bauanträge

Bauanträge

Baurechtliches Verfahren

Die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Von diesem Grundsatz gibt es nur wenige Ausnahmen für bauliche Anlagen geringer Höhe und Bedeutung. Zur Vermeidung eventuell aufwendiger, jedoch letztendlich vergeblicher Planungsarbeit ist es zweckmäßig, bestehende Zweifel über die Zulässigkeit eines Bauvorhabens durch eine Bauvoranfrage (Antrag auf Vorbescheid gem. § 77 Bauordnung NRW (BauO NRW)) zu klären. Die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Von diesem Grundsatz gibt es nur wenige Ausnahmen für bauliche Anlagen geringer Höhe und Bedeutung. Zur Vermeidung eventuell aufwendiger, jedoch letztendlich vergeblicher Planungsarbeit ist es zweckmäßig, bestehende Zweifel über die Zulässigkeit eines Bauvorhabens durch eine Bauvoranfrage (Antrag auf Vorbescheid gem. § 77 Bauordnung NRW (BauO NRW)) zu klären.

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen bedarf der Baugenehmigung, soweit es sich nicht um genehmigungsfreie oder von der Baugenehmigung freigestellte Bauvorhaben handelt (s. u.):

Für die Errichtung und Änderung dieser baulichen Anlagen wird grundsätzlich das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren angewandt (das „Vollverfahren wird bspw. bei Hochhäusern, baulichen Anlagen über 30m Höhe, bauliche Anlagen und Räume mit mehr als 1.600m² Grundfläche etc. angewandt).

Im vereinfachten Genehmigungsverfahren prüft die Bauaufsichtsbehörde die Vereinbarkeit des Vorhabens mit

  • den bauplanungsrechtlichen Vorschriften (§§ 29 bis 38 des Baugesetzbuchs (BauGB))
  • beantragten Abweichungen im Sinne des § 69 BauO NRW
  • den §§ 4, 6, 8 II 2, §§ 9, 10, 47 IV, 48 und 49 BauO NRW, bei Sonderbauten auch mit den Brandschutzvorschriften,
  • den örtlichen Bauvorschriften (§ 89 BauO NRW)
  • anderen öffentlich-rechtliche Vorschriften, deren Einhaltung nicht in einem anderen Genehmigungs-, Erlaubnis- oder sonstigen Zulassungsverfahren geprüft werden

Die Bebauungspläne und Ortslagenabrundungssatzungen finden Sie hier.

Bauantrag

Wie?Der Bauantrag für das (vereinfachte) Genehmigungsverfahren ist gemäß § 70 I BauO NRW schriftlich in 3-facher Ausfertigung einzureichen.
Wo?

Der Bauantrag ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde, dem Kreis Euskirchen, einzureichen.

Was?

Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrags erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen. Dies sind je nach Antrag beispielsweise Bauantragsformular, Lageplan, Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung, Bauzeichnung, Baubeschreibung, Abweichungsantrag, Berechnung des umbauten Raumes etc. (Vordrucke siehe unten).

Bauvorlagen für die Errichtung und Änderung von Gebäuden müssen von einer/einem Entwurfsverfasser*in, welche*r bauvorlageberechtigt ist, durch Unterschrift anerkannt sein. Bauvorlageberechtigt ist z.B., wer die Berufsbezeichnung Architekt*in führen darf. Zudem ist bauvorlageberechtigt, wer als Angehörige*r der Fachrichtung Bauingenieurwesen Mitglied einer Ingenieurkammer ist und mindestens zwei Jahre in der Planung und Überwachung der Ausführung von Gebäuden praktisch tätig war.

Die/der Bauherr*in und die/der Entwurfsverfasser*in haben den Bauantrag, die/der Entwurfsverfasser*in die Bauvorlagen zu unterschreiben.

Die aus dem Bauantrag resultierende Baugenehmigung erlischt, wenn nicht binnen drei Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wird oder die Bauausführung ein Jahr unterbrochen worden ist.

Freistellungsverfahren

Nach § 63 BauO NRW bedürfen die Errichtung oder Änderung von Wohngebäuden mittlerer und geringer Höhe einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen (Garagen etc.), die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (im Sinne des § 30 Absatz 1 oder der §§ 12, 30 Absatz 2 Baugesetzbuch) liegen, keiner Baugenehmigung,

Wann?

- wenn das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht,

- die Erschließung gesichert ist und

- die Gemeinde nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Bauvorlagen erklärt, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll

Wie?

Die Genehmigungsfreistellung ist schriftlich in zweifacher Ausfertigung einzureichen.

Wo?Die Genehmigungsfreistellung ist bei der Gemeinde Blankenheim einzureichen.
Was?

Mit dem Genehmigungsfreistellungsantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung der Freistellung erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen. Dies sind je nach Antrag beispielsweise Lageplan, Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung, Bauzeichnungen etc. (Vordrucke siehe unten).

 

Teilt die Gemeinde die/dem Bauherr*in vor Ablauf der Frist schriftlich mit, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, darf unverzüglich mit dem Vorhaben begonnen werden. Damit das Vorhaben auch tatsächlich von der Baugenehmigung freigestellt ist, müssen alle drei oben genannten Bedingungen erfüllt sein. Die/der Bauherr*in kann beantragen, dass die oben genannten Vorhaben nicht der Genehmigungsfreistellung unterliegen und ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird.

Zudem müssen auch die nach § 63 BauO NRW von der Baugenehmigungspflicht freigestellten Bauvorhaben die baurechtlichen Vorschriften einhalten.

Die Verantwortung zur Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften liegt allein bei dem/der Bauherr*in und der/dem Entwurfsverfasser*in !!!

Die/der Bauherr*in hat den Ausführungsbeginn eines freigestellten Vorhabens mindestens 1 Woche vorher der Bauaufsichtsbehörde Euskirchen schriftlich anzuzeigen und dabei die Namen der/des Bauleiter*in und der Fachbauleiterinnen oder der Fachbauleiter sowie der staatlich anerkannten Sachverständigen mitzuteilen.

Die Bebauungspläne und Ortslagenabrundungssatzungen finden Sie hier.

Genehmigungsfreie Vorhaben

Für viele kleinere Bauvorhaben sieht § 62 BauO NRW die Genehmigungsfreiheit vor. Nicht genehmigungsbedürftig sind z. B.:

  • Gebäude bis zu 75 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten oder Feuerstätten, im Außenbereich nur, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen,
  • Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 30 m², außer im Außenbereich,
  • Gewächshäuser ohne Verkaufsstätten mit einer Firsthöhe bis zu 5 m und nicht mehr als 1 600 m2 Grundfläche, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung im Sinne des § 35 Absatz 1 Nummer 1 und 2 und des § 201 des Baugesetzbuchs dienen,
  • Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 4,50 m, Balkonverglasungen sowie Balkonüberdachungen bis 30 m² Grundfläche, Wintergärten bis 30 m² Brutto-Grundfläche bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 mit einem Mindestabstand von 3 m zur Nachbargrenze
  • Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen ausgenommen bei Hochhäusern sowie die damit verbundene Änderung der Nutzung oder der äußeren Gestalt des Gebäudes,
  • Masten (z. B. Fahnenmasten), die aus Gründen des Brauchtums errichtet werden,
  • Kompost- und ähnliche Anlagen
  • Wasserbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 m³,
  • Mauern einschließlich Stützmauern und Einfriedungen mit einer Höhe bis zu 2 m, außer im Außenbereich,
  • Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 m³ einschließlich dazugehöriger luftgetragener Überdachungen, außer im Außenbereich,
  • Aufschüttungen und Abgrabungen mit einer Höhe oder Tiefe bis zu 2 m und einer Grundfläche bis zu 30 m², im Außenbereich bis zu 400 m²,
  • bauliche Anlagen, die der Gartengestaltung oder der zweckentsprechenden Einrichtung von Gärten dienen, wie Bänke, Sitzgruppen, Pergolen,
  • nicht überdachte Stellplätze für Personenkraftwagen und Motorräder bis zu insgesamt 100 m²

(diese Aufzählung ist nicht abschließend)

http://www.blankenheim.de//de/rathaus/verwaltung/was-erledige-ich-wo/bauantraege