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Gemeinde Blankenheim (Druckversion)

Hundesteuer

Hundesteuer

Das Halten von Hunden in der Gemeinde Blankenheim ist grundsätzlich anmelde- und steuerpflichtig. Die Anmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes, bzw. Zuzug ins Gemeindegebiet vorzunehmen.

Der jährliche Steuersatz beträgt:

Haltung eines Hundes:60€
Haltung von zwei Hunden:108€ pro Hund
Haltung von drei und mehr Hunden:132€ pro Hund

Werden mehrere Hunde von verschiedenen Haltern in einem gemeinsamen Haushalt gehalten, werden die entsprechend höheren Steuerbeträge fällig.

Für gefährliche Hunde beträgt der Steuersatz pro Jahr:

Haltung eines Hundes600€
Haltung von zwei und mehr Hunden1080€ pro Hund

Gefährliche Hunde sind jene, die sich nachweislich als bissig erweisen, Menschen und Tiere bedrohen, und/oder auf Angriffslust, Bissigkeit und Ähnliches hin gezüchtet, beziehungsweise dazu ausgebildet wurden.

Gefährliche Hunde  im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere Hunde der Rassen
American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Napoletano, Fila Brasiliero, Mastino Espanol, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu, sowie Kreuzungen dieser Rassen und Kreuzungen dieser Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen.

Des Weiteren bedürfen gefährliche Hunde und Hunde jener Rassen, einer Anzeige / Erlaubnis zur Haltung laut Landeshundegesetz.

Zusätzlich dazu müssen große Hunde von mindestens 40 cm Widerristhöhe oder mindestens 20kg Gewicht beim Ordnungsamt gemeldet werden

Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen, werden von der Hundesteuer befreit.
Ermäßigungen für Hunde zu Bewachungs-, Melde-, Sanitäts- und Schutzzwecken sind möglich, gelten aber nur für einen Hund und nicht für gefährliche Hunde.


Weiterführende Informationen zur Hundesteuer in der Gemeinde Blankenheim finden Sie in der Hundesteuersatzung.

http://www.blankenheim.de//de/rathaus/verwaltung/steuern-und-finanzen/hundesteuer