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Gemeinde Blankenheim (Druckversion)

Kinderreisepass

Kinderreisepass

Hinweise

  • Jedes Kind deutscher Staatsbürgerschaft kann bis zum 6. Lebensjahr einen Kinderreisepass erhalten.
  • Bei der Antragstellung muss das Kind persönlich erscheinen.
  • Ab dem zehnten Lebensjahr ist bei der Beantragung die Unterschrift des Kindes erforderlich.
  • Sofern der Kinderreisepass noch nicht abgelaufen ist, kann der Kinderreisepass bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden.
  • Eine Aktualisierung des Kinderreisepasses (z. B. durch die Erbringung eines neuen Lichtbildes, Änderung der Augenfarbe o. Größe) kann jederzeit erfolgen, sofern er noch nicht abgelaufen ist.
  • Ab Januar 2021 ist der Kinderreisepass nur noch ein Jahr gültig.

Notwendige Unterlagen

  • Ein aktuelles Passbild (biometrietauglich ab dem fünften Lebensjahr)
  • Geburtsurkunde
  • Personalausweise und Unterschriften beider Elternteile bzw. Sorgeberechtigten, ggf. Sorgerechtsnachweis
  • Wenn ein Sorgeberechtigter bei der Antragstellung verhindert ist, soll dieser eine Zustimmungserklärung und eine Ausweiskopie ausfüllen und dem Antragstellenden Sorgeberechtigten mitgeben.

Gebühren

  • 13,00 €

 

Nur nach vorheriger Terminvereinbarung!

http://www.blankenheim.de//de/rathaus/verwaltung/was-erledige-ich-wo/ausweise/kinderreisepass