Rathaus | Verwaltung | Was erledige ich wo? | Vorläufiger Reisepass
Vorläufiger Reisepass
Vorläufiger Reisepass
Hinweise
Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist rechtlich nur zulässig, wenn dieser sofort benötigt wird und die Ausstellung eines Reisepasses als Expressbestellung (innerhalb 4 Werktage) nicht abgewartet werden kann.
Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal 1 Jahr.
Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgestellt.
Der Antragsteller muss bei der Beantragung des vorläufigen Reisepasses persönlich erscheinen.
Die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ist nicht in jedes Land möglich. Sehen Sie hierzu auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes, in welchen Ländern, welche Einreisebestimmungen gelten.
Notwendige Unterlagen
Ein aktuelles biometrietaugliches Passbild mit hellem Hintergrund Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (auch wenn die Gültigkeit abgelaufen ist)
zusätzlich bei Erstbeantragung: Geburtsurkunde
zusätzlich bei Verlust: Führerschein oder Reisepass; ist keins der vorgenannten Dokumente vorhanden, so muss eine Geburts- oder Heiratsurkunde vorgelegt werden.