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Gemeinde Blankenheim (Druckversion)

Vorläufiger Reisepass

Vorläufiger Reisepass

Hinweise

  • Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist rechtlich nur zulässig, wenn dieser sofort benötigt wird und die Ausstellung eines Reisepasses als Expressbestellung (innerhalb 4 Werktage) nicht abgewartet werden kann.
  • Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal 1 Jahr.
  • Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgestellt.
  • Der Antragsteller muss bei der Beantragung des vorläufigen Reisepasses persönlich erscheinen.
  • Die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ist nicht in jedes Land möglich. Sehen Sie hierzu auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes, in welchen Ländern, welche Einreisebestimmungen gelten.

Notwendige Unterlagen

  • Ein aktuelles biometrietaugliches Passbild mit hellem Hintergrund
    Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (auch wenn die Gültigkeit abgelaufen ist)
  • zusätzlich bei Erstbeantragung: Geburtsurkunde
  • zusätzlich bei Verlust: Führerschein oder Reisepass; ist keins der vorgenannten Dokumente vorhanden, so muss eine Geburts- oder Heiratsurkunde vorgelegt werden.

Gebühren

  • 26,00 €

 

Nur nach vorheriger Terminvereinbarung!

http://www.blankenheim.de//de/rathaus/verwaltung/was-erledige-ich-wo/ausweise/vorlaeufiger-reisepass