Seite drucken
Gemeinde Blankenheim (Druckversion)

Urnen in nicht belegtes Erdgrab

Bestattung von Urnen in nicht belegtes Erdgrab

Es besteht die Möglichkeit, in nicht belegte Wahlgrabstätten für Erdbestattungen bis zu 2 Urnen beizusetzen; in ein nicht belegtes Doppelerdgrab können bis zu 4 Urnen bestattet werden. Die Ruhefrist beträgt 30 Jahre. Den Angehörigen wird ein entsprechendes Nutzungsrecht übertragen, eine Verlängerung dieses Nutzungsrechts ist möglich.

http://www.blankenheim.de//de/leben/alle-lebenslagen/sterbefall/urnen-in-nicht-belegtes-erdgrab