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Gemeinde Blankenheim (Druckversion)

Sondernutzung

Sondernutzung

Allgemeines

In der Zeit vom 01. April bis zum 30. September dürfen Gastronomiebetriebe mit einer Sondererlaubnis Tische und Stühle zu gewerblichen Zwecken auf öffentlicher Fläche vor Ihrem Geschäft aufstellen.

Gemäß § 7 der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Blankenheim bedarf die Sondernutzungserlaubnis einem schriftlichen Antrag innerhalb von 14 Tagen vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung.

Die Kosten der Sondernutzungserlaubnis belaufen sich auf 1,25 €/m² pro Monat, plus 50 v.H. des Betrages gemäß der Verwaltungsgebührenordnung NRW.

Auflagen, Bedingungen und Hinweise

Nach Aufstellen der Tische und Stühle muss eine ausreichende Durchfahrtsbreite für alle dort zugelassenen Fahrzeuge verbleiben. Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr müssen ebenfalls ungehindert passieren können.

Der beanspruchte Bereich muss aus beiden Fahrtrichtungen in geeigneter Weise, z.B. durch Blumenkübel, Findlinge, Gitter etc. abgetrennt werden. An dieser Abtrennung ist für die Dunkelheit eine Kennzeichnung mit Reflektoren oder eine andere geeignete Beleuchtung anzubringen.

Die Sondernutzung wird für die Zeit vom 01.04.2017 – bis 30.09.2017 von jeweils 09.00 Uhr bis 22.00 Uhr erteilt.

Eine Behinderung oder Gefährdung des Straßenverkehrs einschließlich der Fußgänger oder eine Beschädigung der Straße oder die Gefahr einer solchen Beschädigung darf durch die Sondernutzung nicht entstehen.

Der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs ist jederzeit Rechnung zu tragen.

Bei Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses (z.B. Kirmes, Brauchtumsfeste, Umzüge etc.) tritt die Erlaubnis außer Kraft, es sei denn, die Gemeinde duldet ausdrücklich eine weitere Nutzung.

Weitere Gestaltungselemente können nach Abstimmung mit der Gemeinde aufgestellt werden.

http://www.blankenheim.de//de/rathaus/verwaltung/was-erledige-ich-wo/sondernutzung