Gemeinde Blankenheim

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Sofortprogramm Innenstädte und Zentren 2020

Allgemeine Informationen zur Förderung:

Der Wandel im Handel ist bereits seit längerer Zeit im Gang: Die Verlagerung von Einkäufen aus dem stationären (Einzel-)Handel in das Online-Geschäft, zunehmende Filialisierungen, die das Warenangebot in den Innenstädten und Zentren austauschbar machen, Leerstände bei Handel und Gastronomie und vieles mehr.

Die zentralen Bereiche sind das Gesicht und das Herz der Städte und Gemeinden, sie bleiben Rückgrat künftiger städtebaulicher Entwicklungen.

Der Wandel im Handel hinterlässt allerdings räumlich seit langem seine Spuren. Es ist zu erkennen, dass die Städte und Gemeinden zukünftig anders aussehen werden, weil sich Angebote und Nachfrageverhalten verändern (müssen). Der Shutdown im Zuge der Corona-Pandemie hat diese Entwicklungen erheblich beschleunigt.

Zur Stärkung und Unterstützung der sich im Wandel befindenden Innenstädte und Zentren hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Sommer 2020 das „Sofortprogramm Innenstadt 2020“ aufgelegt. Auch der Gemeinde Blankenheim stehen hieraus Mittel zur Verfügung. Hiermit soll eine Erweiterung des Angebotes im Ortskern gefördert und der Leerstandentwicklung aktiv entgegengewirkt werden.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Gemeinde Blankenheim beabsichtigt leerstehende Ladenlokale im Ortskern anzumieten und zu reduzierten Konditionen an Existenzgründer*innen weiterzuvermieten. Betriebe, welche ein innenstadtrelevantes Sortiment anbieten, können über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren, maximal bis Ende 2023, von diesem Förderprogramm profitieren.

In diesem Zeitraum sollen sich die Angebote soweit etablieren, dass sie anschließend zu ortsüblichen Konditionen erfolgreich weitergeführt werden können.

Welche Betriebe werden gefördert?

Für die Attraktivität und Vitalität der Innenstädte ist es wesentlich, dass bestimmte Schlüsselbranchen bzw. -sortimente im Einzelhandel und gastronomische Betriebe vorhanden sind und damit ein attraktiver Branchenmix sichergestellt ist. Diese Einzelhandelsbetriebe mit „zentrenrelevanten Sortimenten“ und gastronomischen Betrieben fördert die Gemeinde Blankenheim gezielt mit dem „Sofortprogramm Ortskern Blankenheim“.

Mit dem Sofortprogramm soll ein wirkungsvoller Anreiz für die Stärkung des Ortskern Blankenheims als attraktive Aufenthaltsfläche geschaffen werden.

Die Neueröffnung, Neuansiedlung oder Fortführung von Einzelhandelsbetrieben und gastronomischen Betrieben im Ortskern werden durch das Förderprogramm unterstützt. Das Förderprogramm trägt damit zum Erhalt und zur Steigerung der Attraktivität des Ortskernes von Blankenheim bei.

Welche Betriebe für eine Förderung infrage kommen sowie das „zentrenrelevante Sortiment“, Sie in den Richtlinien.

Ziel des Förderprogramms:

Ziel des Förderprogramms ist es, durch die Gewährung von Zuschüssen

  • Anreize für die Neueröffnung, Neuansiedlung und Fortführung von Einzelhandelsbetrieben und sonstigen Gewerbebetrieben in dem räumlich abgegrenzten Fördergebiet im Ortskern zu schaffen;
  • den Ortskern als zentralen Versorgungsbereich der Gemeinde Blankenheim nachhaltig zu stärken und ein attraktives Warenangebot an zentrenrelevanten Sortimenten dauerhaft sicherzustellen;
  • im Fördergebiet bestehende Leerstände zu beseitigen bzw. zukünftige Leerstände zu vermeiden;
  • einen Beitrag zum Erhalt bzw. zur Steigerung der Attraktivität des Ortskernes zu leisten;
  • Existenzgründungen bzw. Fortführungen im Einzelhandel zu fördern und zusätzliche

Arbeitsplätze im Einzelhandel zu schaffen.

Wie können Sie die Förderung beantragen?

Kreative Neugründer*innen, die Blankenheims Ortskern mit neuen Angeboten bereichern möchten, können sich mit ihrer Geschäftsidee bei der Wirtschaftsförderung der Gemeinde Blankenheim bewerben.

Die Richtlinien zum Sofortprogramm finden Sie hier.

Gerne können Sie uns Ihre Geschäftsidee mithilfe des Antragsformulars an quartiersmanagement(@)blankenheim.de mitteilen.

Für die Bearbeitung des Förderantrages ist das vollständige Antragsformular mit folgenden Nachweisen als Anlage erforderlich:

  • aussagekräftiger Geschäftsplan (inkl. Unternehmensbeschreibung und Vorstellung des Betreibers)
  • maßstabsgerechter Grundriss/Lageplan des Betriebes
  • Mietvertrag
  • Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde Blankenheim

Bei Fragen kontaktieren Sie gerne das Quartiersmanagement der Gemeinde Blankenheim

E-Mail: quartiersmanagement@blankenheim.de

 

Dieses Projekt wird gefördert durch:

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