Jedes Kind deutscher Staatsbürgerschaft kann bis zum 6. Lebensjahr einen Kinderreisepass erhalten.
Bei der Antragstellung muss das Kind persönlich erscheinen.
Ab dem zehnten Lebensjahr ist bei der Beantragung die Unterschrift des Kindes erforderlich.
Sofern der Kinderreisepass noch nicht abgelaufen ist, kann der Kinderreisepass bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden.
Eine Aktualisierung des Kinderreisepasses (z. B. durch die Erbringung eines neuen Lichtbildes, Änderung der Augenfarbe o. Größe) kann jederzeit erfolgen, sofern er noch nicht abgelaufen ist.
Ab Januar 2021 ist der Kinderreisepass nur noch ein Jahr gültig.
Notwendige Unterlagen
Ein aktuelles Passbild (biometrietauglich ab dem fünften Lebensjahr)
Geburtsurkunde
Personalausweise und Unterschriften beider Elternteile bzw. Sorgeberechtigten, ggf. Sorgerechtsnachweis
Wenn ein Sorgeberechtigter bei der Antragstellung verhindert ist, soll dieser eine Zustimmungserklärung und eine Ausweiskopie ausfüllen und dem Antragstellenden Sorgeberechtigten mitgeben.