Gemeinde Blankenheim

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Bestattung von Urnen in nicht belegtes Erdgrab

Es besteht die Möglichkeit, in nicht belegte Wahlgrabstätten für Erdbestattungen bis zu 2 Urnen beizusetzen; in ein nicht belegtes Doppelerdgrab können bis zu 4 Urnen bestattet werden. Die Ruhefrist beträgt 30 Jahre. Den Angehörigen wird ein entsprechendes Nutzungsrecht übertragen, eine Verlängerung dieses Nutzungsrechts ist möglich.

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