Seite drucken
Gemeinde Blankenheim (Druckversion)

Hunde

Hunde

Landeshundegesetz

Große Hunde (größer als 40 cm oder schwerer als 20 kg) gem. § 11 LHundG sind beim Ordnungsamt anzeigepflichtig.

Die Bearbeitungsgebühr beträgt 25€ je Hund.

Gefährliche Hunde gem. §3 LHundG und Hunde bestimmter Rassen gem. §10 LHundG sind beim Ordnungsamt erlaubnispflichtig.

Die Bearbeitungsgebühr beträgt 60€ je Hund.

http://www.blankenheim.de//de/rathaus/verwaltung/was-erledige-ich-wo/hunde