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Gemeinde Blankenheim (Druckversion)

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Aktuelles aus Blankenheim

Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen

Die Gemeinde verpachtet ab sofort (rückwirkend ab 01.11.2023) folgende gemeindeeigene Grundstücke:
 
Gemarkung Waldorf, Flur 2, Flurstück 4, Lage „Koop, Größe 3,6027 ha (Teilfläche, laut Liegenschaftskataster Landwirtschaft – Grünland),
Gemarkung Waldorf, Flur 3, Flurstück 9, Lage „Schudebruch“, Größe 2,7987 ha (Teilfläche, laut Liegenschaftskataster Landwirtschaft – Grünland – Unland),
Gemarkung Waldorf, Flur 3, Flurstück 18, Lage „Schudebruch“, Größe 0,9590 ha (laut Liegenschaftskataster Landwirtschaft – Ackerland),
Gemarkung Waldorf, Flur 15, Flurstück 36, Lage „Vor Engelshardt“, Größe 0,3229 ha (Teilfläche, laut Liegenschaftskataster Landwirschaft – Grünland)
 
Die Bewirtschaftung der verpachteten Fläche(n), die gemäß Landschaftsplan Blankenheim unter Naturschutz bzw. Landschaftsschutz stehen, richtet sich nach dem jeweiligen Schutzzweck.
Die für diesen Bereich geltenden Landschaftsplan-Festsetzungen sind entsprechend zu beachten. Die Verpachtung erfolgt jährlich bzw. nach Vereinbarung.
Bei der Verpachtung landwirtschaftlicher gemeindlicher Flächen wird die Entscheidung nicht ausschließlich nach dem Höchstgebot getroffen.
Nachfolgend genannte Kriterien werden bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt:
 

  • Landwirtschaftliche Produktherstellung, z. B. Milch, Fleisch, Getreide
  • Befindet sich der landwirtschaftliche Betrieb in der Nähe der zu verpachtenden Flächen, bzw. werden bereits im Umfeld Flächen bewirtschaftet
  • Liegt der Haupt-/Nebenerwerbsbetrieb im Gemeindegebiet

 
Neben dem Pachtpreis hat der Pächter Nebenabgaben in Höhe von 1,28 €/morgen zu zahlen.
 
Interessenten werden gebeten, ihr Angebot mit Angaben zur Situation des Betriebes schriftlich bei der Gemeinde Blankenheim, Rathausplatz 16, 53945 Blankenheim, bis zum 15.06.2024 abzugeben.
 

http://www.blankenheim.de//de/rathaus/verwaltung/news