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Gemeinde Blankenheim (Druckversion)

Gewerbeangelegenheiten

Gewerbeangelegenheiten

Gewerbeanmeldungen

Hinweise

  • Eine Anmeldung kann auch rückwirkend erfolgen.
  • Bei einer Anmeldung müssen Sie Ihre zukünftige Tätigkeit konkret benennen.
  • Falls Sie sich nicht sicher sind, ob ihr Gewerbe anmeldepflichtig ist, können Sie sich hierüber beim zuständigen Finanzamt oder bei der Industrie- und Handelskammer Aachen informieren.
  • Vor einer Anmeldung eines Gewerbes im Lebensmittelbereich (Handel o.ä.) müssen Sie sich zunächst an die zuständige Lebensmittelüberwachung des Kreises Euskirchen werden.

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ggfls. Eine Bestätigung des Vermieters, dass das Gewerbe unter der genannten Adresse angemeldet werden darf.
  • Bei Handwerksbetrieben eine entsprechende Handwerkskarte oder ein Nachweis über eine Eintragung in der Handwerksrolle.
  • Ggfls. einen Gesellschaftervertrag oder einen Handelsregisterauszug, bei der Anmeldung einer Personengesellschaft (OHG, GbR etc.) oder einer juristischen Person (GmbH, AG etc.).
  • Ggfls. eine Vollmacht von einem weiteren Gesellschafter, wenn dieser nicht persönlich zu Anmeldung erscheinen kann.
  • Ggfls. eine Gewerbeabmeldebestätigung einer anderen Kommune, bei einer Verlegung des Gewerbes aus einem anderen Meldebezirk.

Gewerbeabmeldungen


Hinweise

  • Falls Ihr Gewerbe nicht mehr bestehen sollte, müssen Sie dies persönlich im Bürgerbüro abmelden.
  • Eine entsprechende Abmeldebestätigung wird Ihnen im Anschluss ausgehändigt.

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ihre Gewerbeanmeldung

 

Gebühren für An- und Ummeldungen

natürliche Person26,00 €
juristische Person33,00 €
weitere Geschäftsführer
einer juristischen Person
13,00 €
Zweitschrift15,00 €

Gebühr Gewerbezentralregisterauszug

  • 13,00 €

 

Nur nach vorheriger Terminvereinbarung!

http://www.blankenheim.de//de/rathaus/verwaltung/was-erledige-ich-wo/gewerbeangelegenheiten