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Gemeinde Blankenheim (Druckversion)

Fischereischeine

Fischereischeine

Ausstellung und Verlängerung

Hinweis

Wer die Fischerei ausübt, muss einen Fischereischein besitzen. Einen Jugendfischereischein erhält derjenige, der das 10. Lebensjahr aber noch nicht das 16. Lebensjahr erreicht hat, es sei denn, es wurde eine Fischereiprüfung abgelegt. Personen die nur einen Jugendfischereischein besitzen, dürfen nur in Begleitung einer Person mit dem Fischereischein angeln.

Jede Person, die das 14. Lebensjahr erreicht hat und eine Fischereiprüfung abgelegt hat, erhält wahlweise einen Jahres- oder Fünfjahresfischereischein.

Notwendige Unterlagen

  • Zeugnis über die Fischereiprüfung
  • Passfoto
  • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten
  • Personalausweis oder Kinderreisepass

Gebühren

  • 8,00 € Jugendfischereischein
  • 16,00 € Jahresfischereischein
  • 48,00 € Fünfjahresfischereischein

Um auch am Freilinger See zu angeln oder zu fischen, benötigen Sie nun nur noch eine Angelkarte. Diese erhalten sie an der Touristinfo der Gemeinde Blankenheim.

http://www.blankenheim.de//de/rathaus/verwaltung/was-erledige-ich-wo/fischereischeine