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Gemeinde Blankenheim (Druckversion)

Vorläufiger Bundespersonalausweis

Vorläufiger Bundespersonalausweis

Wenn vor Fertigstellung des Personalausweises bereits ein Ausweisdokument benötigt wird, kann bei Beantragung des endgültigen Personalausweises ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Es ist zu beachten, dass die Einreise mit einem vorläufigen Personalausweis nicht in jedes Land erfolgen kann. Innerhalb Deutschlands ist der vorläufige Personalausweis als vollständiges Ausweisdokument gültig.

Hinweise

  • Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal 3 Monate. Der vorläufige Ausweis wird sofort ausgestellt.

Notwendige Unterlagen

  • Ein aktuelles biometrietaugliches Passbild mit hellem Hintergrund
  • Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (auch wenn die Gültigkeit abgelaufen ist)
  • zusätzlich bei Erstbeantragung: Geburtsurkunde
  • zusätzlich bei Verlust: Führerschein oder Reisepass; ist keins der vorgenannten Dokumente vorhanden, so muss eine Geburts- oder Heiratsurkunde vorgelegt werden

Gebühren

  • 10,00 €

 

Nur nach vorheriger Terminvereinbarung!

http://www.blankenheim.de//de/rathaus/verwaltung/was-erledige-ich-wo/ausweise/vorlaeufiger-bundespersonalausweis